Ein 30-Jähriger fasste nach schwerer Körperverletzung im Alkoholrausch - das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch - am Landesgericht St. Pölten bedingte Haft samt Geldstrafe aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
Scheinbar gerne seinen Kopf sprechen lässt ein 30-jähriger Mostviertler nach dem Genuss von Alkohol. So auch zu Beginn des Jahres, als ein feuchtfröhlicher Fortgeh-Abend einem anderen mit einem gezielten Kopfstoß einen Nasenbeinbruch bescherte. Dem vorausgegangen war ein angeheiterte „Po-Streichler“ unter Männern, der ein Fall fürs Gericht wurde. Nachdem das Opfer den zarten Anbahnungsversuch postwendend zurückwies, folgte prompt die Aufforderung zum Duell: „Klären wir das vor der Tür“, habe der 30-Jährige getönt. Das Resultat: eine gebrochene Nase.
Weisung zur Alkoholtherapie
Dass sich der Angeklagte schon zu Beginn des Prozesses in „keiner idealen Ausgangslage“ befand, stellte auch der Richter fest. Denn bereits zum dritten Mal muss sich der 30-Jährige vor Gericht verantworten, zwei Verurteilungen wegen Sachbeschädigung und schwerer Körperverletzung (ebenfalls ein Kopfstoß ins Gesicht) hat er schon kassiert. Nun gab es 16 Monate bedingt samt 5600 Euro Geldstrafe sowie 1000 Euro Schmerzensgeld und Alkoholtherapie obendrauf.
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