Zwei Autofahrer wehrten sich in Innsbruck erfolgreich gegen verhängte 50-Euro-Strafen. Wie sich herausgestellt hat, war die Verordnung der Kurzparkzone gesetzeswidrig. Zahlreiche Rückforderungsansprüche stehen nun natürlich im Raum.
Wer sein Auto zu lange in einer Kurzparkzone abstellt, muss damit rechnen, dass er einen Strafzettel bekommt. Das haben sich vermutlich auch zwei Tiroler gedacht, die im August 2022 bzw. im Februar 2023 in der Innsbrucker Innenstadt ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe kleben hatten, weil ihr Parkschein abgelaufen war. Jeweils 50 Euro wollte die Stadt Innsbruck dafür einkassieren – oder im Uneinbringlichkeitsfall den beiden Parksündern Freiheitsstrafen von einem Tag und 21 Stunden aufbrummen.
Verwaltungsstrafverfahren eingestellt
Mithilfe von Anwalt Karl Hepperger setzten sich die Pkw-Lenker aber erfolgreich zur Wehr und müssen nun weder die Strafe zahlen, noch sich ein Gefängnis von innen anschauen. Vor wenigen Tagen wurden die beiden Verwaltungsstrafverfahren nämlich eingestellt.
Doch wie kam es dazu? „Der Tatort befindet sich in einer 90-minütigen Kurzparkzone östlich des Inns, welche mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Juni 2023 in der damals gültigen Fassung aufgehoben wurde und daher nicht mehr anzuwenden ist“, heißt es in den beiden Mitteilungen über die Einstellungen der Verfahren.
Muss die Stadt nun kassiertes Geld zurückzahlen?
Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom 16. Juli 2015 wurde vom Verfassungsgerichtshof über Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Tirol als gesetzeswidrig aufgehoben. Heißt: „Von 2015 bis 2023, also acht Jahre lang, dürften Tausende Menschen illegal abgestraft worden sein“, betont Hepperger.
Von 2015 bis 2023, also acht Jahre lang, dürften Tausende Menschen illegal abgestraft worden sein.
Rechtsanwalt Karl Hepperger
Bild: Hepperger
Betroffen sind nämlich nicht nur die Müllerstraße und die Anichstraße, in denen seine beiden Mandanten die Strafzettel kassierten, sondern unzählige Straßenzüge im Innsbrucker Stadtteil Saggen sowie in der Innenstadt. „Damit stehen wohl auch zahlreiche Rückforderungsansprüche von zu Unrecht bestraften Parkern im Raum“, glaubt der Anwalt.
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