Das Urteil sorgte im Gerichtssaal für Kopfschütteln und ungläubige Mienen. Der Angeklagte und sämtliche Zeugen gaben an, das 25-jährige Opfer habe in der Nacht des tragischen Vorfalls mit ein paar anderen Mädchen einen Streit gehabt, dabei setzte es auch Ohrfeigen. Als sich die angetrunkene Frau gegen 3 Uhr erneut der Gruppe näherte, ging der Angeklagte dazwischen und stieß sie zurück. Die Grazerin fiel zu Boden und zog sich eine so schwere Kopfverletzung zu, dass sie vier Tage später im Krankenhaus starb.
"Musste damit rechnen, dass so ein Stoß Folgen hat"
"Er hatte damals 165 Kilogramm, die Frau 45, er musste damit rechnen, dass so ein Stoß Folgen hat", meinte Staatsanwalt Ewald Hörzer. "Er übernimmt die Verantwortung und es tut ihm leid. Mit den Folgen wird er sowieso das ganze Leben kämpfen müssen", so Verteidigern Karin Hermann.
Alle Zeugen schilderten den Vorfall mehr oder weniger gleich: Der 36-Jährige hat die Frau heftig gestoßen, was natürlich starke Auswirkungen haben musste - ein derart tragischer Ausgang war aber nicht absehbar.
Richter: "Strenge Strafe aus generalpräventiven Gründen"
Doch Richter Gernot Patzak, der zwischen den zwar nur wenige Minuten dauernden Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern dringend eine Pause benötigte, die Verhandlung sonst aber eher flott abwickelte, wollte aus spezial- und generalpräventiven Gründen eine äußerst strenge Strafe.
"Ich kann mir vorstellen, dass Sie von ihr beleidigt worden sind", meinte er - obwohl es keinerlei Hinweise auf einen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gegeben hatte. "Aus Aggression und Wut", so Patzak, habe er sodann die Frau gestoßen, und daher seien drei Jahre unbedingte Haft gerechtfertigt. Die Verteidigerin kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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