12.09.2013 12:55 |

In Disco gestoßen

Frau starb nach Sturz: Drei Jahre Haft für Grazer

Ein 36-jähriger Grazer ist am Donnerstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in einer Disco eine 25-Jährige gestoßen, die Frau stürzte und prallte dabei mit dem Kopf derart unglücklich auf die Tanzfläche, dass sie später im Spital starb. Der 36-Jährige gab die Tat zu, wollte aber nach eigenen Angaben nur bei einem Streit dazwischengehen. Der Richter war jedoch der Ansicht, er habe "aus Aggression und Wut" gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Das Urteil sorgte im Gerichtssaal für Kopfschütteln und ungläubige Mienen. Der Angeklagte und sämtliche Zeugen gaben an, das 25-jährige Opfer habe in der Nacht des tragischen Vorfalls mit ein paar anderen Mädchen einen Streit gehabt, dabei setzte es auch Ohrfeigen. Als sich die angetrunkene Frau gegen 3 Uhr erneut der Gruppe näherte, ging der Angeklagte dazwischen und stieß sie zurück. Die Grazerin fiel zu Boden und zog sich eine so schwere Kopfverletzung zu, dass sie vier Tage später im Krankenhaus starb.

"Musste damit rechnen, dass so ein Stoß Folgen hat"
"Er hatte damals 165 Kilogramm, die Frau 45, er musste damit rechnen, dass so ein Stoß Folgen hat", meinte Staatsanwalt Ewald Hörzer. "Er übernimmt die Verantwortung und es tut ihm leid. Mit den Folgen wird er sowieso das ganze Leben kämpfen müssen", so Verteidigern Karin Hermann.

Alle Zeugen schilderten den Vorfall mehr oder weniger gleich: Der 36-Jährige hat die Frau heftig gestoßen, was natürlich starke Auswirkungen haben musste - ein derart tragischer Ausgang war aber nicht absehbar.

Richter: "Strenge Strafe aus generalpräventiven Gründen"
Doch Richter Gernot Patzak, der zwischen den zwar nur wenige Minuten dauernden Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern dringend eine Pause benötigte, die Verhandlung sonst aber eher flott abwickelte, wollte aus spezial- und generalpräventiven Gründen eine äußerst strenge Strafe.

"Ich kann mir vorstellen, dass Sie von ihr beleidigt worden sind", meinte er - obwohl es keinerlei Hinweise auf einen Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gegeben hatte. "Aus Aggression und Wut", so Patzak, habe er sodann die Frau gestoßen, und daher seien drei Jahre unbedingte Haft gerechtfertigt. Die Verteidigerin kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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