Wer auf Airbnb und anderen Plattformen vermieten will, hat es in Salzbug schwer. Die Stadt fährt einen harten Kurs gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen. 109 Angebote verschwanden zuletzt wieder. Die Ausreden der Vermieter, um in Ausnahmen zu fallen, sind oft abenteuerlich. Die KPÖ plus will noch nachschärfen.
Die Rechtslage ist komplex: Wer darf wann seine Wohnung an Touristen vermieten? Ab wann werden vier Wände, die am Wohnungsmarkt dringend gebraucht werden, „zweckentfremdet“?
Das sind die geltenden Ausnahmen
Es gelten seit 2018 im Salzburger Raumordnungsgesetz nur noch wenige Ausnahmen. Wer schon vor 2018 in Häusern mit weniger als fünf Wohnungen touristisch vermietet hat, darf das weiterhin. Auch Privatzimmervermietung bleibt erlaubt. Voraussetzung dafür: Der Quartiergeber muss auch selbst an der Adresse wohnen. Hier wird es teils abenteuerlich.
„Wenn Vermieter ihren Hauptsitz begründen müssen, hören wir oft wilde Ausreden“, schildert Alexander Würfl, Leiter des Baurechtsamts. Bestes Beispiel: Ein Vermieter erklärte einmal, dass ein Zimmer in der Wohnung sein eigenes Schlafzimmer sei und verwies auf eine Besenkammer, in die nicht einmal ein Bett gepasst hätte.
Privatzimmervermietung oder „Sofa-Surfing“ treffe auch mehr den Ursprungsgedanken von Airbnb, so Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl. „Mittlerweile steckt leider eine richtige Industrie dahinter.“ Und er meint: „Jede Wohnung, die für Mieter vom Markt verschwindet, ist eine zu viel.“
Salzburger Weg soll noch strenger werden
109 Wohnungen verschwanden in den letzten drei Jahren nach Anzeigen. Mittlerweile ist die „Abteilung Airbnb“ im Magistrat zur eigenen Dienststelle mit fünf Mitarbeitern geworden. Die Kontrolleure drehen laufend ihre Runden in der Stadt, um Urlauber in flagranti zu erwischen. Dankl will in der schnell drehenden Wohnpreis-Spirale nicht resignieren und noch darüber hinaus gehen. Geht es nach der KPÖ plus soll bereits das Anbieten von Wohnungen auf Plattformen strafbar sein. Ein Antrag im Land wurde aber abgeschmettert.
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