Delogierungs-Wirbel

Link zu Fünffach-Mord: 43-Jähriger vor Gericht

Tirol
13.03.2025 06:00

Ein in Tirol lebender Franzose (43) verfasste kryptische Mail an Vermieter und Gerichtsvollzieher. Dabei stellte er einen Bezug zu einem Kapitalverbrechen her. Das Herunterspielen seiner elektronischen Post zog vor Gericht nicht.

Nach einem dreimonatigen Auslandsaufenthalt stellte der Angeklagte überrascht fest, dass er von unbekannter Seite her abgemeldet worden war sowie die Zwangsräumung seiner Wohnung bevorstand.

Mails an mehrere Adressaten
So griff er zur virtuellen Feder und schrieb kurzerhand eine E-Mail – unter anderem an die Gerichtsvollzieherin und die Wohnungseigentümer. Auch seine Deutschlehrerin und die Polizei waren unter den Empfängern der kryptischen E-Post. In der Mail stand beispielsweise: „Ich verlasse die Wohnung gewaltsam von der Polizei, das menschliche Gehirn kann überraschen und es schockiert die Menschen.“ Darunter war ein Link einer Tageszeitung zu einem Zeitungsartikel über den Fünffach-Mord in Kitzbühel zu finden!

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Ich setze eben hin und wieder Links unter Mails.

Der Angeklagte beim Prozess

Richterin forderte aus Sicherheitsgründen Saalschutz an
Die Richterin forderte wegen dieses düsteren Hintergrundes Saalschutz durch die Polizei an. Doch der Angeklagte betonte: „Es war keine Drohung.“ Er schreibe schlicht und einfach gerne Mails und sei wegen der Umstände der Abmeldung und der Zwangsräumung verärgert gewesen. Er habe lediglich auf die dadurch entstandenen „administrativen Schwierigkeiten“ reagieren wollen. Der Link sei ein reines Zufallsprodukt gewesen: „Ich setze eben hin und wieder Links unter Mails“, meinte er lapidar.

Nötigung als erwiesen angesehen
Die Richterin glaubte dies alles nicht: „Sie wollten ganz klar, dass die Gerichtsvollzieherin und die Wohnungseigentümer von einer Zwangsräumung Abstand nehmen – und haben sie somit genötigt.“ Zudem sei zumindest von einer Drohung mit Körperverletzung gegen diese auszugehen, erklärte sie. Das sei noch die „milde Auslegung“. „Hätte man den Link zum Fünffach-Mord anders interpretiert, hätten wir hier über ganz andere Dinge zu sprechen“, erklärte die Richterin.

Die Strafe fiel letztlich auch deshalb relativ mild aus, weil der Mann noch unbescholten ist: 1800 Euro sind zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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