Nachspiel vor Gericht

Partygäste in Lustenau mit Messer bedroht

Vorarlberg
19.02.2025 06:18
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Zwei Männer störten in Lustenau (Vorarlberg) auf brutale Weise eine Geburtstagsfeier. Nun gabs ein Nachspiel am Landesgericht Feldkirch.  

Ihren 16. Geburtstag wird die Jugendliche so schnell nicht vergessen. Auch ihre Freunde nicht, die an dem Abend mit ihr in der alten Stickerei in Lustenau feiern, als plötzlich die beiden Angeklagten (18, 19) auftauchen, obwohl sie gar nicht eingeladen sind. „Wir saßen am Tisch und unterhielten uns zunächst ganz normal mit ihnen“, erinnert sich einer der Gäste im Zeugenstand.

Dann habe der 19-jährige Erstangeklagte ein Messer gezückt und mehrmals in die Tischplatte gestochen. „Als ich ihm sagte, er solle das sein lassen und das Messer wegstecken, rastete er komplett aus.“ Es kommt zu einer wilden Schubserei. Die aggressiven Gäste werden kurz darauf an die frische Luft gesetzt.

Doch der Friede währt nicht lange. Wenig später treten die zwei die Türe ein, wobei der 19-Jährige erneut mit dem Messer vor den geschockten Gästen herumfuchtelt. Einen einschreitenden jungen Mann bedroht er mit dem Tod: „Ich schicke dir 50 Tschetschenen. Ich merke mir dein Gesicht. Du bist tot!“, ruft er. Im Zuge des Gerangels zieht sich das Opfer eine Schnittverletzung an Bauch und Arm zu. Ein Gast alarmiert die Polizei.

Einweisung überlegt
Auf dem Posten verhalten sich die beiden Angeklagten nicht minder aggressiv, sodass sogar eine Untersuchung zur Einweisung ins LKH Rankweil im Raum steht. Wobei der Zweitangeklagte abstruse Gewaltfantasien vom Stapel lässt. So etwa, dass der Massenmörder Jeffrey Dahmer sein Vorbild sei. Im Prozess bekennen sich die Angeklagten zunächst schuldig. Relativieren jedoch mehr und mehr ihre Angaben und machen ihren damaligen Drogen- und Alkoholkonsum für ihre Gedächtnislücken verantwortlich.

Doch das Gericht glaubt den Zeugen. Am Ende spricht Richter Marco Mazzia den Erstangeklagten als Haupttäter schuldig und verhängt eine teilbedingte Haftstrafe von 15 Monaten. Zudem widerruft er eine frühere Bewährungsstrafe. Auch der Zweitangeklagte fasst 15 Monate aus, wovon fünf abzusitzen sind. Schlusswort des Richters: „Sie können sich jetzt überlegen, ob Sie in Zukunft ihre Runden im Gefängnishof drehen oder doch noch was aus Ihrem Leben machen.“

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