Zwei Jahre lang untersuchte man die Erfahrungen von jungen Häftlingen in den Justizanstalten Wien-Josefstadt und Gerasdorf. Dabei wurde auch von Formen der Gewalterfahrung durch Justizwachebeamte berichtet. Der Studie zufolge gibt es selten körperliche Übergriffe durch die Beamten gegenüber den Insassen, doch sehr wohl wird über Androhung von Bestrafung, Provokationen, unfaire Beschuldigungen und Überreaktionen berichtet.
"Niemand schenkt einem Häftling Glauben"
"Ich mach dir das Leben zur Hölle" - solche Drohungen seitens des Wachpersonals kämen demnach immer wieder vor. Die für die Studie interviewten Jugendlichen erzählen auch von rassistischen Beschimpfungen. Außerdem meinen die Insassen, dass "niemand einem Häftling Glauben schenken" würde, wenn man sich über gewalttätiges Verhalten oder Misshandlungen durch Beamte beschweren würde. Die befragten Häftlinge sähen demnach "keine Möglichkeit, sich gegenüber schlechter und unfairer Behandlung durch die Beamten zur Wehr zu setzen", heißt es in dem Bericht.
Auch wenn die Insassen bei Streitereien lediglich schlichtend eingreifen würden, könne es vorkommen, dass sie trotzdem eine kollektive Strafe auferlegt bekämen. Manchen Beamten werde unterstellt, sie hätten Freude daran, durch solche Aktionen Insassen gegeneinander auszuspielen, schreiben die Autoren der Studie, die in Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring und dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie erstellt wurde.
Große Angst vor brutalen "Achter-Kommandos"
Besonders bedenklich erscheinen die Berichte über sogenannte Achter-Kommandos. Dabei handelt es sich um eine Art Einsatzgruppe, die offenbar bei eskalierenden Gewaltausbrüchen zugezogen wird. Diese Einheit soll nach Angaben der befragten Häftlinge teilweise brutal vorgehen, auf Insassen einschlagen und Schlagstöcke mit sich führen - die allerdings nicht oft eingesetzt würden. "Vor dieser Einsatzgruppe herrscht allgemein eine große Angst", heißt es in dem Bericht.
Derzeit befinden sich österreichweit 116 Burschen und zehn Mädchen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren im Gefängnis. 65 Jugendliche sitzen in U-Haft, 55 in Strafhaft, wie aus aktuellen Zahlen der Vollzugsdirektion hervorgeht. Die übrigen sechs Fälle befinden sich infolge einer psychischen Erkrankung im Maßnahmevollzug, sind im Sinne des Unterbringungsgesetzes in Haft oder werden angehalten.
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