"Denkzettel verpasst"

Messerattacke auf Beamten: 10 Jahre Haft für 21-Jährigen

Österreich
04.07.2013 13:33
Zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes ist am Donnerstag ein 21-jähriger Iraner im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Der Mann hatte im Jänner einem Beamten des Sozialamtes mit einem Messer in den Rücken gestochen. Das Oper wurde schwer verletzt. "Ich wollte ihm nur einen Denkzettel verpassen", so der Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 24. Jänner war der junge Iraner ins Grazer Sozialamt gekommen, um Mindestsicherung zu beantragen. Mit dem Geld wollte er den Führerschein machen, um endlich einen Job zu bekommen. Weil er aber beim Arbeitsmarktservice nicht gemeldet war, wurde sein Antrag abgelehnt. Der 21-Jährige regte sich auf, wurde aber von drei Sachbearbeitern aus dem Zimmer gewiesen.

Zwei Stunden später kam er aber in das Amt zurück und stach dem leitenden Beamten mit einem Messer in den Rücken. "Es war wie ein Tritt mit einem Skischuh", schilderte das Opfer, das seit dem Vorfall unter Schlafstörungen und Ängsten leidet. "Es war für mich absolut unfassbar, ich bin seit 28 Jahren dort tätig", so der Beamte.

Angeklagter: "Habe versucht, ihm einen Kratzer zu machen"
Der Angeklagte bestritt, dass die Attacke versuchter Mord gewesen sei: "Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen, damit er merkt, dass ich nicht nur eine Nummer bin, sondern auch ein Mensch mit Seele." Deswegen sei er ins Sozialamt zurückgekehrt und habe am Gang auf den Mann gewartet: "Dann habe ich versucht, ihm einen Kratzer zu machen", schilderte er die Tat. "Das war kein Kratzer", warf der Richter ein. "Ich war müde an dem Tag", rechtfertigte sich der Angeklagte.

Als Zeuge wurde unter anderem ein leitender Kriminalbeamter gehört, der das Verhör mit dem Angeklagten geführt hatte. "Er hat gesagt, es ist ihm scheißegal was mit dem Opfer passiert", so der Polizist.

Verteidiger: "Er ist ein junger Mann mit geistiger Störung"
Der psychiatrische Sachverständige Friedrich Rous bescheinigte dem Angeklagten eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades, trotzdem sei der Iraner zurechnungsfähig gewesen. Ohne Therapie sei zu befürchten, dass der Mann auch in Zukunft strafbare Handlungen setze, so Rous.

Staatsanwältin Katharina Doppelhofer meinte in ihrem Schlussplädoyer, es sei "ein glücklicher Zufall, dass das Opfer heute hier aussagen konnte", denn der Täter habe sich ganz klar an ihm rächen wollen. "Er ist ein junger Mann mit geistiger Störung, der seinen Impuls nicht kontrollieren kann", hielt der Verteidiger dagegen.

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Der 21-Jährige wurde zur Mindeststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt, außerdem zeigte er sich von Anfang an mit einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einverstanden.

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