Kürzlich erhob die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage gegen einen Rumänen wegen des Verdachts auf versuchten Mord. Wie die „Krone“ erfuhr, wurde der in U-Haft sitzende 38-Jährige bereits 2018 in seiner Heimat wegen „vorsätzlicher Tötung“ zu vier Jahren Haft verurteilt.
Die „Krone“ berichtete kürzlich über die Anklage gegen einen Rumänen (38) wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes. Laut Anklage soll er im Oktober 2024 vor dem Hauptbahnhof Salzburg einem am Boden liegenden Kontrahenten elf Tritte verpasst haben – und damit seinen Tod in Kauf genommen haben.
Bekanntlich hat der Rumäne gegen die Verhängung der U-Haft Einspruch eingelegt – jedoch vergeblich.
Vier Vorstrafen und eine auffällige Verurteilung
Dabei ging das Oberlandesgericht Linz in der Entscheidung besonders auf seine gewalttätige Vergangenheit ein: Der „wegen Aggressions- und Gewaltdelikten“ vierfach vorbestrafte 38-Jährige wurde demnach im Jahre 2018 von einem Strafgericht im rumänischen Brasov wegen „vorsätzlicher Tötung“ zu vier Jahren Haft verurteilt – eine vorsätzliche Tötung kennt das österreichische Strafgesetzbuch nur als Mord.
Details zu dem damaligen Fall konnte das Landesgericht aber nicht nennen. Der Angeklagte sitzt seit 27. Oktober in der Justizanstalt Puch in U-Haft.
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