Wegen Formalfehler

In bekanntem Weinort steht FPÖ gar nicht zur Wahl

Niederösterreich
13.01.2025 09:15

Erhitzte Gemüter derzeit in Gumpoldskirchen. Denn hier dürfen die Blauen diesmal nicht zur Wahl antreten. Grund dafür ist ein Formalfehler bei der Einreichung. FPÖ-Landesrat Christoph Luisser ortet Willkür, ÖVP-Bürgermeister Ferdinand Köck sieht sich im Recht. 

FPÖ-Landesrat Christoph Luisser zeigt sich maßlos verärgert darüber. Denn im Endeffekt lief für ihn bei der Einreichung alles regelkonform ab. „Die Liste wurde innerhalb der gesetzlichen Frist dreimal eingereicht. Immer mit den gleich Kandidaten und immer mit derselben Reihenfolge.“ Der Fehler bei der ersten Einreichung sei gewesen, dass die Liste ohne Zustimmungserklärungen der Kandidaten abgegeben wurde. „Auf der Gemeinde wurde dem derzeitigen Gemeinderat fälschlicherweise gesagt, die Liste könne er wieder mitnehmen“, so Luisser. Die Gemeindewahlbehörde wies die Einreichung mit mündlich verkündetem Beschluss zurück.

Dreimal eingereicht, dreimal gescheitert
Die zweite Einreichung erfolgte danach mit den Unterschriften der Kandidaten. Und um sicherzugehen, wurde auch noch ein drittes Mal eingereicht, diesmal ein sogenannter „Eventualantrag“. Dies wurde dann ebenfalls nicht akzeptiert, weil der Beschluss des zweiten Antrages noch ausständig war.  Luisser: „Für uns ist es unbestritten, dass die FPÖ eine formal korrekte Einreichung getätigt hat. Dennoch hat man diese Einreichung willkürlich nicht akzeptiert“. Eine Anfechtung der Wahl wird bereits angedacht.

Derzeit ist die FPÖ mit einem Mandatar, nämlich mit Peter Souczek, im Gemeinderat vertreten. 

„Behörde hat entscheiden“
ÖVP- Bürgermeister Ferdinand Köck meint dazu: „Die Gemeindewahlbehörde hat so entschieden, weil die FPÖ einen nicht korrekten Wahlvorschlag eingereicht hat“. Denn laut Köck kam der zweite Antrag mit zwei verschiedenen Zustellungsbevollmächtigten. „Und der dritte Antrag, ein Eventualantrag, ist in der Gemeindeordnung nicht vorgesehen“, erklärt Köck.

Er sieht in der Entscheidung der Wahlbehörde nichts Rechtswidriges. „Wir haben das auch alles rechtlich prüfen lassen und machen das ja nicht aus Jux und Tollerei“, schimpft Köck. „Das hat mit der ÖVP überhaupt nichts zu tun“. In der Gemeinderatsordnung stehe alles ganz genau drinnen, wer wie was einreichen muss. Und: „Jede Bürgerliste bringt das zusammen, nur die FPÖ nicht?“

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