Die Grundverkehrskommission will heute über Wiederaufnahme des Verfahrens entscheiden. Ober der Käufer des Hofes im Salzburger Saalfelden tatsächlich auch Landwirt ist, ist noch immer nicht geklärt. Nur Landwirte dürfen auch landwirtschaftliche Betriebe erwerben.
Hat das Hinterlehen Gut in Saalfelden (Pinzgau) ein Landwirt erworben? Wurden die Unterlagen genau genug geprüft? War die Zustimmung der Grundverkehrskommission daher rechtens? Viele Fragen ranken sich um den Pinzgauer Hof. Dieser wurde nach der Pleite der Besitzer versteigert und zwangsgeräumt.
Der Zuschlag ging, wie berichtet, an einen deutschen Unternehmer. Dieser ist Immobilienentwickler und hatte einen ehemaligen Schweinemastbetrieb aus DDR-Zeiten erworben. Dieser sollte als Nachweis für die Eignung als Bauer dienen. Starke Zweifel am „DDR-Bauern“ kamen nach dem Kauf auf. Daher wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft. Die Entscheidung soll heute in der Kommissionssitzung fallen – falls es wirklich dazu kommt.
Einen Termin hatte der Deutsche bereits platzen lassen. „Ich hoffe, dass die vielen Hinweise, dass er kein echter Landwirt ist, ernst genommen werden und solchen Geschäften ein Riegel vorgeschoben wird“, sagt Simon Heilig-Hofbauer (Grüne), der sich schon lange mit dem Fall beschäftigt. Für ihn wäre die Wiederaufnahme des Verfahrens „eine richtungsweisende Entscheidung“.
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