Die Salzburger Grundverkehrskommission prüft eine Wiederaufnahme des Verfahrens rund um das Saalfeldener Hinterlehen Gut. Der Akt wurde genau durchforstet, und einige Unstimmigkeiten kamen ans Tageslicht.
Ob der Kauf des Hinterlehen Guts in Saalfelden rückabgewickelt muss, könnte sich bald entscheiden. Denn der deutsche Käufer muss am Mittwoch bei der Grundverkehrskommission vorstellig werden. Die Behörde prüft erneut, ob der Deutsche das landwirtschaftliche Anwesen überhaupt kaufen hätte dürfen. Wie „Krone“-Leser wissen, dürfen derartige Gründe nur von Bauern gekauft werden. In diesem Fall sollte ein ehemaliger DDR-Mastbetrieb als Nachweis dienen.
Einkommen des Käufers wird genau durchleuchtet
Bei dem Pinzgauer Fall geht es vor allem darum, ob die Angaben des Käufers richtig waren. „Um als Nebenerwerbslandwirt zu gelten, muss das Einkommen mindestens 25 Prozent aus der Landwirtschaft betragen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer (Grüne), der sich schon seit geraumer Zeit mit dem Gut beschäftigt. „Und der Käufer hat angeben, dass er nur über eine Pension in der Höhe von 1900 Euro verfügt“, fügt er hinzu.
Das könnte ein großer Hebel für die Behörde sein. Auch sein Landwirte-Nachweis aus Deutschland ist strittig. Den hat ja angeblich der Verein „Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen“ ausgestellt, der nach eigenen Angaben aber nicht dazu befugt ist.
Der Mastbetrieb der ehemaligen DDR wurde vom Käufer teils in Gewerbeflächen umgewandelt. Der Rest ging in Pacht an einen Schafzüchter. Der Deutsche selbst war vor allem im Immobiliengeschäft tätig.
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