Kehle aufgeschnitten

70-Jährige wegen Mordversuchs vor Gericht – kein Urteil

Österreich
23.04.2013 17:54
Ohne Urteil ist am Dienstag der Prozess gegen eine 70-jährige Steirerin, die ihrem Freund die Kehle aufgeschnitten haben soll, zu Ende gegangen. Die Geschworenen befanden die Frau für schuldig des versuchten Mordes, billigten ihr aber gleichzeitig zu, vom Versuch zurückgetreten zu sein. Nach Meinung der Berufsrichter hatten sich die Geschworenen jedoch geirrt und eine in sich unschlüssige Entscheidung getroffen. Der Prozess muss daher wiederholt werden.

"Sie hat versucht, ihren Lebensgefährten durch einen wuchtigen Gurgelschnitt zu töten", beschrieb Staatsanwalt Christian Kroschl zu Beginn der Verhandlung die Tat. Anschließend schilderte er, dass der Mann - ein 48-jähriger beschäftigungsloser Alkoholiker - erst neun Monate vor der Tat bei der Pensionistin eingezogen war und von Anfang an für Ärger gesorgt hatte. 

Er soll die Frau in betrunkenem Zustand immer beschimpft und geschlagen haben, auch ein Kontaktverbot und eine Wegweisung hätten ihre Wirkung verfehlt. Trotzdem habe die Frau aber "durchaus mehrere Möglichkeiten gehabt, ihn auf legale Weise loszuwerden", meinte der Ankläger.

"Wie das Blut gespritzt ist, hab' ich's schon wieder bereut"
Die im Prozess sichtlich aufgeregte Pensionistin fühlte sich nicht schuldig. "Ermorden wollte ich ihn nicht wirklich", sagte sie. Trotzdem erschien ihr die Tat als einziger Ausweg. "Ich wollte es nicht, aber es ist alles so durcheinandergegangen. Ich hab' gedacht, ich muss es tun, es geht nicht anders." Seine Alkoholsucht, die ewigen Auseinandersetzungen, dazu die Geldknappheit und der Ärger mit den übrigen Hausbewohnern habe sie "schon nächtelang" nicht mehr schlafen lassen.

Also hatte sie das größte Fleischmesser, das sie finden konnte, geholt und versucht, ihrem schlafenden Freund die Kehle durchzuschneiden. "Wie das Blut gespritzt ist, hab' ich's schon wieder bereut", gab sie vor Gericht an. 

"Es tut mir leid, Wolfgang. Tut's weh?"
"Es tut mir leid, Wolfgang. Tut's weh?", hatte die Angeklagte den Schwerverletzten, der während der Attacke aufgewacht war und sich gewehrt hatte, gefragt. Das Opfer, das vor Gericht nicht aussagen wollte, hatte laut Staatsanwalt "irrsinniges Glück", dass es den blutigen Anschlag überlebte. 

Der Verteidiger meinte hingegen, das Ganze sei nur eine Körperverletzung. Seine Mandantin habe - im Gegensatz zum Opfer - immer ein ordentliches Leben geführt. An diesem Tag sei einfach "alles in ihr aufgestiegen wie in einem Kochtopf".

Prozess wird wiederholt
Nach Meinung der Berufsrichter hatten sich die Geschworenen bei der Beantwortung der Fragen geirrt und eine widersprüchliche Urteilsbegründung abgegeben. Die Berufsrichter setzten daher das Urteil aus. Ein Termin für die Wiederholung der Verhandlung wird erst bekannt gegeben.

"Irrtum der Geschworenen" bei Mordprozess in Wien
Der Fall erinnert an einen erst am 12. April abgehaltenen Mordprozess in Wien (siehe Infobox): Auch hier entschieden die Berufsrichter, wegen "Irrtums der Geschworenen" das Urteil auszusetzen. Der wegen Mordes an der 88 Jahre alten Stephanie V. und ihrer Heimhelferin Halina H. angeklagte Andreas B. war von den Geschworenen freigesprochen worden. Auch dieser Prozess wird wiederholt.

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