Die Satirezeitung „Tagespresse“ will die FPÖ Niederösterreich pfänden und Parteieigentum zwangsversteigern. Das gab sie am Dienstag auf der Plattform X bekannt. Die FPÖ NÖ hätte dem Medium mehr als 14.000 Euro zahlen müssen, sei diesem Urteil aber nicht innerhalb der Frist nachgekommen.
„Wir haben unsere Rechtsvertretung daher mit der Einleitung eines Exekutionsverfahrens beauftragt“, heißt es auf X. Dies umfasse „eine Pfändung und Zwangsversteigerung von Parteieigentum“ und könne in weiterer Folge auch zu einem Insolvenzverfahren führen.
Am 10. September 2024 hatte das Oberlandesgericht Wien die FPÖ Niederösterreich rechtskräftig zur Zahlung eines Kostenersatzes von 14.542,21 Euro an die Satirezeitung „Tagespresse“ verurteilt. Das Geld hätte innerhalb von zwei Wochen eintreffen müssen.
FPÖ: Haben gezahlt
Laut der FPÖ ist das auch geschehen. „Am 30. September kam der Zahlungsaufruf und noch am selben Tag wurde der Betrag überwiesen“, teilte Landesgeschäftsführer Andreas Spanring in einer Aussendung mit. Zuvor seien weder eine Rechnungsadresse noch eine Kontonummer der Redaktion genannt worden.
Hier sehen Sie das Posting der „Tagespresse“.
Falsche Briefe an Wirtshäuser
Worum geht es? Grund des Rechtsstreits sind falsche FPÖ-Briefe, die die Zeitung im April 2023 an ungefähr 500 Wirtshäuser geschickt hat. Darin ist von einer „Wirtshausprämie“ und einer neu geschaffenen „Abteilung zur Förderung patriotischer Essenskultur“ die Rede. Die traditionellen Speisekarten seien in den vergangenen Jahren unter Druck geraten – „einerseits von den ins Land strömenden fremden Kulturen (...)“ und „andererseits aber auch von den immer mehr werdenden Wienern (...)“, die die Nachfrage nach Speisen wie Tofu in anderen Bundesländern erhöhen würden.
Die Redakteurinnen und Redakteure verwendeten den Namen und das Logo der FPÖ Niederösterreich. Diese klagte daraufhin und argumentierte unter anderem, dass ihr durch die Aktion ein Schaden entstanden sei. So hätten sich Empfängerinnen und Empfänger gemeldet und sich zum Teil auch beschwert oder damit gedroht, die Partei nicht mehr zu wählen. Zudem hätte das Logo nicht benutzt werden dürfen.
Oberlandesgericht Wien: Satire erkennbar
Mit der Klage blitzte die FPÖ jedoch ab. Das Oberlandesgericht Wien verwies etwa auf die freie Meinungsäußerung und darauf, dass die Satire erkennbar sei. Die Formulierungen seien überspitzt genug. Damit schloss es sich der Argumentation des Handelsgerichts Wien an.
Die Redaktion nimmt zur Kenntnis, dass die Law- and- Order-Partei FPÖ rechtskräftige Urteile der Justiz ignoriert.
„Tagespresse“-Redaktion
Die Partei wurde gar rechtskräftig zu einer Zahlung von 14.542,21 Euro an das Medium verurteilt. Darin sind etwa Gerichts- und Anwaltsgebühren enthalten, die die Zeitung für die Prozesse zahlen musste. Das Geld hätte innerhalb von zwei Wochen eintreffen sollen. „Die Redaktion nimmt zur Kenntnis, dass die Law- and- Order-Partei FPÖ rechtskräftige Urteile der Justiz ignoriert“, kommentierte die „Tagespresse“ am Dienstagvormittag. „Gebote für Liederbücher nehmen wir ab sofort entgegen“, wird auf der Homepage gewitzelt.
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