Zweimal wurden Urteile gegen 33-jährige Tschechin in Ried/Innkreis aufgehoben. Zuletzt wegen eines beantragten Verwandten aus der alten Heimat der Angeklagten. Er kam, blieb aber die erwarteten Anworten schuldig. Am Montag wird ein drittes Urteil erwartet.
Tag zwei im dritten Aufguss des Prozess um eine inzwischen 33-jährige Tschechin, die im Sommer 2022 in St. Florian am Inn ihren Ehemann mit Psychopharmaka im Gulasch betäubt und dann mit einem Teppichmesser zu töten versucht haben soll. Er überlebte knapp und die Ehefrau wurde wegen Mordversuchs in Ried vor Gericht gestellt.
Oberste Richter warfen Spruch zurück
Soweit so bekannt, auch dass der erste Spruch der Geschworenen von den Berufsrichtern „wegen Irrtums“ – sie hatten wegen absichtlich schwerer Körperverletzung geurteilt – aufgehoben und die Neuauflage vom Obersten Gerichtshof ans Landesgericht Ried zurückverwiesen wurde. Weil nämlich ein Zeuge, der Neffe der Angeklagten, nicht – wie vom Verteidiger beantragt – gehört wurde.
Dieser Verwandte erschien am Mittwoch auch zur Verhandlung, sollte – wie zuvor die Tochter (16) der Angeklagten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden. Doch der wichtige Zeuge machte, wie die 16-Jährige, vom Aussageverweigerungsrecht, das nahen Angehörigen zusteht, Gebrauch und schwieg zu den Fragen.
Alles nochmal
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt, er muss so über die Bühne gebracht werden, als hätte es die beiden anderen Verhandlungen nicht gegeben. Es kommen erneut Polizisten und Gutachter zu Wort und am Montag wird zum dritten Mal die Psychiaterin Adelheid Kastner ihr Gutachten vortragen. Sie hatte der Angeklagten, die ihre zur Tatzeit strafunmündige Tochter bezichtigte, den lebensbedrohlichen Schnitt über den Hals des Vaters geführt zu haben, einen „kreativen Umgang mit der Wahrheit“ attestiert. Am Montag wird das Urteil erwartet.
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