Der gebürtige Ägypter hatte nahe Graz einen Pizzastand mit kleinem Gastraum betrieben. Dieser ging im Dezember 2011 in Flammen auf (siehe Infobox). Angeblich liefen die Geschäfte nicht gut, also wäre die Versicherungssumme ganz gelegen gekommen, so die Anklage. Der Besitzer wurde allerdings durch die Explosion eines Brandbeschleunigers selbst schwer verletzt und lag 20 Tage lang im Koma.
Dennoch war Ankläger Hansjörg Bacher von der Schuld des Mannes überzeugt: "Das Gutachten des Brandsachverständigen ist eindeutig. So wie er (der Angeklagte, Anm.) den Vorfall schildert, kann es nicht gewesen sein." Dazu meinte Verteidiger Hans Lehofer: "Nach 20 Tagen Bewusstlosigkeit, da ist man ja nicht ganz richtig, vielleicht heute noch nicht." Das Brandgutachten diente im Übrigen auch der Verteidigung als Hauptargument zur Entlastung des Angeklagten: "Wenn er den Brand selbst gelegt hätte, wäre das eine reine Selbstmordabsicht gewesen."
Verteidiger: "Wer putzt Lokal, bevor er ein Feuer legt?"
Außerdem, so der Anwalt des Angeklagten, hätten mehrere Zeugen bestätigt, dass der Pizzeria-Betreiber kurz vor Ausbruch des Feuers eifrig geputzt hätte. "Zeigen Sie mir jemanden, der sein Lokal putzt, bevor er es anzündet", meinte der Verteidiger.
Der Angeklagte hatte erklärt, das Feuer sei ein Racheakt für die Entlassung einer angestellten Kellnerin gewesen. Das Argument mit den Schulden beim Finanzamt ließ der Verteidiger ebenfalls nicht gelten: "Er ist ein Ägypter, da unten gibt es gar keine Buchhaltung, und natürlich schaut jeder, dass er keinen Umsatz verzeichnet, um keine Steuern zu zahlen", so seine Auslegung.
Das Gericht glaubte den Ausführungen des Anwalts nicht und befand den Angeklagten für schuldig. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, meldete aber sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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