96 Hektar Grünfläche mit seltenen Pflanzen, Eisvögel schwirren in der Luft und vor allem der Untergrund hat es in sich: In Gerasdorf im Weinviertel buddelte eine Feldhamster-Population ihr weit verzweigtes Zuhause. Naturschützer geben den Widerstand gegen das Vorhaben eines Investors nicht auf, der dort Lagerhallen errichten will.
Seit zwei Jahren tickt die Zeitbombe für die streng geschützten Tiere. „Als wir erfahren haben, dass ein Konzern plant, 73 Hektar dieser Naturoase zu versiegeln und Lagerhallen errichten will, kämpfen wir mit allen Mitteln gegen das Monstervorhaben“, hat sich Anrainerin Romana Böhm verzweifelt an die „Tierecke“ gewandt. „Mehr als zwei Jahre versuchen wir schon vergeblich, die Umweltbehörden aus dem Tiefschlaf zu wecken“, spricht sie im Namen zahlreicher anderer Naturschützer.
Was hinter dem Vorhaben steckt
Konkret will ein internationaler Investor den Logistikpark der Gemeinde durch die Zusammenlegung von Grundstücken des bisher unberührten Hamsterhabitats erweitern – dazwischen liegt aber ein Badeteich samt ruhiger Siedlung.
„Zubetonieren olé, Feldhamster ade“: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung scheiterte bei der Einreichung nur knapp, nach momentaner Gesetzeslage wäre sie jedoch Pflicht.
Romana Böhm, Anrainerin
Projektwerber ist ein holländisches Firmenkonstrukt, das nicht unbekannt ist: In ganz Europa aktiv – der Fokus liegt im Bereich Logistikeinrichtungen – hat man es im aktuellen Greenpeace-Voting über Österreichs fahrlässigste Bodenversiegelungsprojekte man es auch mit einem ähnlichen Vorhaben in St. Pölten in die Top-10-Negativ-Liste der Aktion „Betonschätze Österreichs“ geschafft.
Wie sich die NÖ Naturschutz-Abteilung äußert
„Wieso wird bei Artenschutzfragen in Österreich so träge reagiert?“, ärgert sich Böhm und spielt auf einen sehr ähnlichen Fall der „Invasion einer Wagenburg“ am Zieselhabitat beim örtlichen Badeteich vor zwei Monaten an, wo auch erst nach viel Aufsehen reagiert wurde.
Auf Nachfrage der „Krone“ vertröstet die zuständige Abteilung für Umweltschutz der Landesregierung auf amtliche Hintergründe: „Eine artenschutzrechtliche Prüfung kann erst erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen“ – was aber nicht der Fall sei. Tröstlicher Schlusssatz: Man habe aber sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Bezirkshauptmannschaft informiert . . .
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