Vertrag beschlossen

Polizeiarbeit mit Liechtenstein und der Schweiz vertieft

Österreich
09.01.2013 13:56
Polizisten aus Österreich, der Schweiz und Liechtenstein sollen künftig besser zusammenarbeiten können. Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch den revidierten Polizeivertrag mit den beiden Ländern genehmigt und ans Parlament überwiesen. Der abgeänderte Vertrag soll den Beamten zusätzliche Möglichkeiten zur Bekämpfung der Schwerkriminalität bieten. Aber auch Verkehrssünder müssen künftig mit Strafzetteln aus Österreichs Nachbarländern rechnen.

Der Schweiz sei besonders eine enge internationale Kooperation beim Zeugenschutz wichtig, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament in Bern. In Fällen erheblicher Gefährdung einer Person sei die Schweiz nämlich zu klein, um die Sicherheit der bedrohten Zeugin oder des bedrohten Zeugen im Alleingang zu garantieren.

Schutzbedürftige Personen - etwa Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel - könnten vorübergehend oder längerfristig ins Ausland verbracht werden. Eine Kooperation mit Österreich und Liechtenstein dränge daher sich wegen der soziokulturellen und sprachlichen Gemeinsamkeiten auf.

Verstärkte Kooperation bei Verkehrsdelikten
Weiters sieht der Polizeivertrag vor, dass sich die drei Staaten bei Verkehrsdelikten gegenseitig unterstützen und Verstöße besser ahnden, die von Autofahrern aus der Schweiz, Liechtenstein oder Österreich in einem der Partnerstaaten verübt worden sind. Zur Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten soll ein automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren eingerichtet werden, ähnlich jenem mit Frankreich und mit Deutschland. Temposünder müssen daher künftig auch mit Strafzetteln aus Bern und Vaduz rechnen (Bericht siehe Infobox).

Strenge Bestimmungen bei verdeckten Einsätzen
Strenge Bestimmungen wollen die Schweizer aber beim Einsatz von verdeckten Ermittlern in der Eidgenossenschaft. Dies solle nur dann möglich sein, wenn es auch das Recht der involvierten Staaten so vorsieht. Für die Schweiz seien daher in erster Linie die kantonalen Polizeigesetze maßgebend, welche die verdeckte Ermittlung im Vorfeld eines Strafverfahrens vorsehen können, heißt es in der Erklärung.

Ermittelt ein verdeckter Ermittler aus Österreich oder Liechtenstein in der Schweiz, untersteht er der Leitung eines Schweizer Beamten. Die zuständigen Behörden der betroffenen Staaten müssen den Einsatz daher vorher absegnen. Bei besonderer Dringlichkeit können verdeckte Ermittler die Zustimmung aber auch im Nachhinein einholen. Mit dem Vertrag wird laut dem Schweizer Bundesrat auch die Bekämpfung der illegalen Migration erleichtert.

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