Besitzer des Tiroler Freizeittickets dürfen hoffen. Nach einer angekündigten Klage des VKI gegen die größte Verbundkarte hierzulande wurde die Arbeiterkammer (AK) aktiv. Offenbar mit Erfolg.
Wie berichtet, ortete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Ungleichbehandlung beim Bezug des Freizeittickets. Nach dem Bekanntwerden der geplanten Klage hagelte es Kritik von allen möglichen Seiten. Darunter auch der AK.
Dass das Verfahren nun vorerst gestoppt werden kann und weitere Gespräche stattfinden können, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Erwin Zangerl
AK-Boss forderte ein Einlenken
Tirols AK-Boss Erwin Zangerl forderte umgehend ein Einlenken der Verantwortlichen, um eine Lösung für alle, vor allem die Konsumenten, zu finden und das Aus zu stoppen. Nun wurde erreicht, dass Gespräche zwischen den Verfahrensparteien stattfinden. Somit wurde das Verfahren vorerst gestoppt.
Nun folgen Gespräche
Dazu Zangerl: „Dass das Verfahren nun vorerst gestoppt werden kann und weitere Gespräche stattfinden können, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ziel muss es jedenfalls sein, dass die Tirolerinnen und Tiroler auch in Zukunft leistbare Sport- und Freizeitangebote nutzen können. Es darf durch eine Musterklage nicht zu massiven Benachteiligungen der heimischen Bevölkerung kommen!“
Der massive Aufschrei hat seine Wirkung gezeigt. Ich hoffe, dass nun Vernunft einkehrt und die Fragen gelöst werden können. Diese Klage gegen die Tiroler muss fallengelassen werden.

Anton Mattle
Bild: Christof Birbaumer
Aufatmen auch in der Politik
Auch in der Politik wird aufgeatmet. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) hatte sich ebenfalls hinter das Freizeitticket gestellt. Der Landeschef betont, dass „der massive Aufschrei seine Wirkung zeigt, denn auch der für den VKI zuständige Minister Johannes Rauch ist in der Pflicht“. Als Land sei man bereits hinter den Kulissen tätig gewesen und habe Gespräche eingefordert. „Ich hoffe, dass nun Vernunft einkehrt und diese Fragen gelöst werden“, so Mattle, der fordert, dass „diese Klage fallengelassen gehört“.
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