Der Horror-Hagelflug eines AUA-Airbus mit der Flugnummer OS434 am 9. Juni beschäftigt auch die Justiz. Wurde fahrlässig gehandelt? Die Ermittlungen wanderten nun von der Staatsanwaltschaft Graz nach Niederösterreich.
Die Bilder des AUA-Flugzeuges mit der völlig beschädigten Scheibe und abgebrochenen Nase gingen um die Welt. Die 173 Passagiere und die Crew blieben beim Flug von Mallorca nach Wien-Schwechat unverletzt – doch es bleibt die Frage, warum die Maschine direkt in eine starke Gewitterzelle geflogen sein soll. Sogar der Notruf „Mayday“ wurde abgesetzt. Es gibt viele Mutmaßungen, etwa, dass der Pilot auf der Toilette war.
Wir sind abrupt runtergegangen, ein paar Sekunden hat es uns richtig hergehaut, und es hat einen Rumpler gemacht. Dann habe ich gesehen, wie Plastikstücke vorbeigeflogen sind“
Passagier Manuel H.
Der Wiener Anwalt Wolfgang List schickte im Auftrag zweier Passagiere eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Korneuburg (NÖ). Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Gemeingefährdung – wohl in Richtung der Piloten. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg erklärte zunächst, dass die Staatsanwaltschaft in Graz zuständig sei und der Akt weitergeleitet wurde. Denn der Vorfall hatte sich über der Oststeiermark ereignet.
Am Mittwoch sagte dann Arnulf Rumpold, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, dass die Causa wieder an die Kollegen in Niederösterreich „rückabgetreten“ wurde. Die örtliche Zuständigkeit hätte sich als falsch herausgestellt. Nun sind wieder die Staatsanwälte in Korneuburg am Zug.
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