Erneut platzte der Prozess gegen einen 25-Jährigen, der in der Innsbrucker Innenstadt mehrere Brände gelegt haben soll. Eine polizeiliche Vorführung scheiterte – keiner daheim!
Richter Paul Menardi, der Staatsanwalt, der Verteidiger und die Schöffen hatten sich am Dienstag im Verhandlungssaal eingefunden. Nur die wichtigste Person fehlte – der Angeklagte.
Mehrere Feuer mit hohem Schaden
Der nicht erschienene Innsbrucker hatte am 14. Februar 2023 mutmaßlich in einem von ihm bewohnten Gebäude in der Innenstadt diverse Kartons und ein Regal in Brand gesetzt sowie in Kellerabteilen Feuer gelegt.
Der Schaden beläuft sich auf fast 94.000 Euro. Zudem hat der Mann laut Anklage vor dieser Tat am Weg nach Hause mehrere Mülleimer und ein Fahrrad in Brand gesetzt.
Polizeistreife sah zunächst brennende Müllcontainer
Einer Polizeistreife waren gegen 3.30 Uhr zunächst brennende Müllcontainer in der Herzog-Friedrich-Straße aufgefallen, später wiesen Rauchschwaden dann den Weg zum offenbar ebenfalls gelegten Tiefgaragen- bzw. Kellerbrand. Eine Person musste mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung in die Klinik Innsbruck eingeliefert werden.
Im Zuge der Evakuierung des Gebäudes fiel der Verdächtige auf, etliche Indizien führten dann zur Anklage wegen Brandstiftung.
Ob der Mann tatsächlich schuldig ist oder nicht, ließ sich am Dienstag aufgrund seiner Abwesenheit naturgemäß nicht klären. Richter Menardi wollte den Mann zwar vorführen lassen, was aber nicht gelang, da die Polizei vor seiner verschlossenen Wohnungstüre stand und niemand öffnete.
Ich habe keinen Kontakt zu meinem Sohn.
Die Mutter des Angeklagten
Auch Mutter konnte bei Prozess nicht weiterhelfen
Auch die als Zeugin geladene Mutter des 25-Jährigen konnte keine Abhilfe schaffen. „Ich habe keinen Kontakt zu meinem Sohn“, sagte sie vor dem Verhandlungssaal zu Menardi auf dessen Nachfrage hin.
Neuer Termin erst im Herbst
Von einer Verhandlung in Abwesenheit wurde Abstand genommen. In Absprache mit den Erschienenen wurde ein neuer Prozesstermin am 3. Oktober festgesetzt.
Generell werden Angeklagte, die mehrfach nicht zu Verhandlungen erscheinen, vom Gericht zur Fahndung ausgeschrieben. Bleibt abzuwarten, ob dies in diesem Fall von Erfolg gekrönt ist.
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