"Veraltete Werte"

VfGH kippt Steuer-Bemessung bei Grunderwerb

Wirtschaft
18.12.2012 15:50
Erben und Schenken wird teurer. Denn der Verfassungsgerichtshof hat nun auch die Bemessung der Grunderwerbssteuer aufgehoben, weil sie "auf Basis veralteter Einheitswerte" berechnet werde. Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger kündigten am Dienstag an, sich umgehend dem Thema zu widmen. Zeit haben die Gesetzgeber genug - die Reparaturfrist endet erst im Mai 2014.

Für den VfGH ist es verfassungswidrig, dass die Grunderwerbssteuer zum Beispiel bei Käufen nach dem Verkehrswert und bei Erbschaften und Schenkungen nach einem veralteten Einheitswert berechnet wird. Dieser sei seit Jahrzehnten nicht angepasst worden, erinnert VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (Bild), was nun zu Ungerechtigkeiten im Steuerrecht führe. Holzinger hofft, dass der Gesetzgeber nun "endlich eine befriedigende und umfassende Lösung" zum Problem der veralteten Einheitswerte zustande bringt.

Die vom VfGH bekrittelte "nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung" hatte schon zuvor zu einer Reihe von Aufhebungen geführt - nämlich bei Schenkungs-, Erbschafts- und Stiftungseingangssteuer sowie zuletzt der Grundbucheintragungsgebühr. Eine umfassende Lösung ist geboten, denn neben den nunmehr fünf aufgehobenen Steuer- bzw. Gebührenbemessungen rund um Grundstücke gibt es, so Holzinger, noch weitere, die teilweise nach dem tatsächlichen Verkehrswert und teilweise nach dem "realitätsfernen" Einheitswert berechnet werden.

Einheitswerte bestehen seit 1973
Das Grundproblem sind also die Grundstückseinheitswerte, die zuletzt in der "Hauptfeststellung" 1973 festgelegt wurden. Eine Vergleichsberechnung des Finanzministeriums aus dem Jahr 2007 ergab, dass im Extremfall der Verkehrswert eines Grundstücks 510 Prozent des dreifachen Einheitswertes, der üblicherweise die Bemessungsgrundlage für Steuern ist, ausmacht. Andererseits gebe es aber auch Grundstücke, bei denen der Einheitswert höher ist als der Verkehrswert.

Die lange Reparaturfrist bis 31. Mai 2014 setzte der VfGH laut Holzinger, weil man davon ausgehe, dass die Regierung auf diese Steuer nicht verzichten werde wollen, im nächsten Jahr mit der Nationalratswahl und vier Landtagswahlen aber wohl wenig Zeit für gesetzgeberische Arbeit haben werde. Die Grunderwerbssteuer hatte im Jahr 2011 750 Millionen Euro in die Staatskasse gespült.

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