Schnellere Behördenverfahren sollen die Energiewende voranbringen. Das Zauberwort dafür lautet öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind, Photovoltaik und Wasserkraft. Naturschutzorganisationen sehen fünf Gesetzesnovellen kritisch.
Klimaneutralität bis 2050: Diesem Ziel wird nun mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt. Zu diesem Zweck muss das entsprechende EU-Gesetz als Landesverordnung im „Ersten Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz“ implementiert werden.
Der Landtag ändert dazu Elektrizitätsgesetz 2012, Tiroler Naturschutzgesetz 2005, Tiroler Bauordnung 2022, Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 und Stadt- und Ortsbildschutzgesetz. Die Anpassungen erfolgen mehrheitlich im Wege stark verkürzter Genehmigungsfristen.
Die Vermutung des überragenden öffentlichen Interesses gilt nicht uneingeschränkt. Die Behörde muss im Einzelfall entscheiden.
Stv. Landesumweltanwalt Walter Tschon
Erhebliche Auswirkungen von Projekten auf Umwelt
Landesumweltanwaltschaft, aber auch Arbeiterkammer Tirol, übermittelten dazu umfangreiche, teils kritische Stellungnahmen. Von einem überragenden öffentlichen Interesse könne nicht ausgegangen werden, „wenn es eindeutige Belege dafür gibt, dass Projekte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben, die insbesondere in Natura 2000-Gebieten nicht abgemildert oder ausgeglichen werden können“, sagt Walter Tschon, Vize-Landesumweltanwalt. Er begrüßt, dass das Land aktuell beim Kraftwerk Haslach „an der ausgewogenen Interessen-Abwägung festhält“.
Beschlussvorlage empfiehlt Ablehnung
Interessant wird das Abstimmungsverhalten im Naturschutzbeirat des Landes. In einer Beschlussvorlage heißt es, man lehne den Entwurf ab, „da er zahlreiche Eingriffe/Änderungen in existierende Richtlinien und Verordnungen enthält und damit eine wesentliche Abschwächung sämtlicher artenschutzrechtlicher Bestimmungen zur Folge hat“.
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