Prozess in Innsbruck

Lebensgefährtin mit brühend heißem Tee verbrannt

Tirol
14.06.2024 10:00

35 Jahre waren sie ein Paar, doch im April ging die Liaison mit schweren Verletzungen und massiven Vorwürfen zu Ende. Ein 78-Jähriger soll seine Partnerin absichtlich mit einer heißen Tasse Tee verbrüht haben. Nun kam es zum Prozess.

Wie schnell aus Liebe Hass werden kann, zeigte sich unlängst wieder einmal am Innsbrucker Landesgericht. Nach 35 Jahren ging die Beziehung eines in Tirol lebenden Deutschen (78) und seiner Partnerin dann doch irgendwie abrupt zu Ende. „Ich hätte mich schon vor Jahren trennen sollen – als er mich das erste Mal geschlagen hat“, sagte die Frau vor dem Richter.

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Ich bedauere zutiefst, was passiert ist. Ich wollte nie jemanden verletzen.

Der Angeklagte vor Gericht

Absichtlich verletzt oder doch nur fataler Unfall?
Anfang April kam es in der gemeinsamen Wohnung der mehrfachen Eltern zum Eklat. Absichtlich soll der 78-Jährige seine Lebensgefährtin mit brühend heißem Tee verbrannt haben.

 „Abschiedsgeschenk“ nach 35 Jahren Beziehung
„Ich bedauere zutiefst, was passiert ist. Ich wollte nie jemanden verletzen. Es war ein netter Abend“, meinte der bislang unbescholtene Mann. Er habe seine Hände aufgrund einer fortgeschrittenen Nervenkrankheit nicht immer unter Kontrolle. Alles sei nur ein fataler Unfall gewesen.

In Innsbruck kam es zum Prozess. (Bild: APA/EXPA/JOHANN GRODER)
In Innsbruck kam es zum Prozess.

Seine frühere große Liebe, die an dem Abend schwere Verbrennungen am Hals und am ganzen Dekolleté erlitten hatte, hatte den Vorfall allerdings weniger harmonisch in Erinnerung. „Er hat mit mir geschimpft und wollte mich hauen. Ich hatte aber die frisch zubereitete Tasse Tee in der Hand“, erzählte die Zeugin mit leiser Stimme. Und dann habe der Pensionist noch gemeint, dass die Verbrennungen ein „Abschiedsgeschenk“ wären. „Das war zynisch und nicht so gemeint“, rechtfertigte sich der Angeklagte. Verfärbungen und ein paar Narben werden der Frau bleiben.

Teilschmerzengeld und Geldbuße statt Verurteilung
Der Richter gewährte dennoch eine Diversion. Der 78-Jährige kam mit einer Geldbuße von 2000 Euro ohne Verurteilung davon und muss der „Ex“ vorerst einmal 1500 Euro Teilschmerzengeld zahlen.

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