Ein 56-jähriger Salzburger ist am Mittwoch von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Mann soll seine Tochter immer wieder missbraucht haben.
Im Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2013 soll er immer wieder beischlafähnliche Handlungen durchgeführt haben. Das Mädchen war in diesem Zeitraum fünf von bis acht Jahre alt.
Die Tochter erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Vater soll einen sexuellen Übergriff auch mitgefilmt haben, deshalb wurde er auch wegen „Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“ verurteilt.
Urteil nicht rechtskräftig
Zu den kriminellen Handlungen ist es laut Anklage immer dann gekommen, wenn die Mutter des Kindes, mit dem der Mann verheiratet war, nicht zu Hause war. Der im Tennengau lebende Beschuldigte hat die Tat im Ermittlungsverfahren zunächst geleugnet, sich aber nach der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers geständig gezeigt.
Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung zu dem Urteil abgegeben haben, ist es nicht rechtskräftig.
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