Prozess in Feldkirch

Statt hoher Wangenknochen ein Tattoo im Gesicht

Vorarlberg
10.06.2024 06:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag ein mutmaßlicher Handtaschendieb freigesprochen worden. Die Täterbeschreibung der Opfer wollte so gar nicht zu jenem Mann passen, der auf der Anklagebank saß.

„Es tut mir wirklich sehr leid, was den beiden Damen passiert ist. Aber ich habe nichts mit der Sache zu tun“, beteuert der unbescholtene Angeklagte im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch.

Zum Sachverhalt: Am Abend des 18. März 2023 soll der Oberländer zwei junge Frauen auf einer Parkbank in den Bregenzer Seeanlagen überfallen haben. Mit einem Hammer in der Hand und den Worten „So, jetzt hat es euch zwei erwischt – gebt mir euer Geld!“, soll er den Opfern gedroht haben – allerdings ohne Erfolg, die beiden 22-Jährigen schlugen den Räuber in die Flucht.

Dass der Senat dem 33-Jährigen am Ende der Gerichtsverhandlung Glauben schenkt und der vorsitzende Richter ihn vom Vorwurf des versuchten schweren Raubes freispricht, liegt der doch recht widersprüchlichen Täterbeschreibung der beiden Opfer zugrunde. So konnten sich die zwei überfallenen Damen im Prozess weder an etwaige Tätowierungen im Gesicht noch an Tattoos an Armen und Händen des Beschuldigten erinnern.

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Mein Mandant ist kleiner, trainierter und stämmiger, als von den beiden Opfern beschrieben. Zudem hat er im Gesicht ein auffälliges Tattoo. Dass man sich an hohe Wangenknochen erinnert, jedoch nicht an eine Tätowierung im Gesicht, ist schon recht unglaubwürdig.

Verteidiger Franz Josef Giesinger

Zudem hatten sie kurz nach dem Überfall im März letzten Jahres den Räuber als einen sehr dünnen und großen Mann mit markanten Wangenknochen beschrieben. Also ziemlich das Gegenteil von der Person auf der Anklagebank: „Mein Mandant ist kleiner, trainierter und stämmiger, als von den beiden Opfern beschrieben. Zudem hat er im Gesicht ein auffälliges Tattoo. Dass man sich an hohe Wangenknochen erinnert, jedoch nicht an eine Tätowierung im Gesicht, ist schon recht unglaubwürdig“, betont Verteidiger Franz Josef Giesinger.

Weiters habe der Angeklagte sieben Minuten nach der Tat nachweislich Kontakt auf Tinder mit einer Wienerin gehabt. „Das hätte ein Täter auf der Flucht nie getan“, so Giesinger.

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