Prozess in Feldkirch

Pfefferspray-Attacke: Freispruch im Zweifel

Vorarlberg
07.06.2024 11:45
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Die widersprüchlichen Aussagen aller Beteiligten waren für den vorbestraften Angeklagten beim Prozess am Landesgericht Feldkirch von Vorteil. Hinter Gitter muss er dennoch.

Im Strafregister des 20-jährigen Angeklagten stehen bereits fünf Einträge. In der Verhandlung am Donnerstag wurde der Unterländer allerdings vom Vorwurf des schweren Raubes, der Nötigung und Anstiftung zur falschen Zeugenaussage im Zweifel freigesprochen. Zu widersprüchlich seien die Aussagen gewesen, als dass der Schöffensenat einen Schuldspruch hätte fällen können, urteilte die vorsitzende Richterin Sabrina Tagwercher.

Vorwurf: Jugendlichen attackiert und ausgeraubt
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 17. März beim Bahnhof Riedenburg in Bregenz einen 17-jährigen Jugendlichen mit Pfefferspray besprüht und ihm im Anschluss mehrere Gramm Cannabis abgenommen zu haben. Im Zuge dessen soll er den ebenfalls anwesenden Cousin des Opfers abgewatscht und zur Falschaussage bei der Polizei genötigt haben.

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Die Aussagen der Zeugen sind so widersprüchlich, dass es für eine Verurteilung wegen schweren Raubes und gefährlicher Drohung nicht ausreicht.

Verteidiger Stefan Harg

Das allerdings bestreitet der Beschuldigte im Prozess am Donnerstag. „Es war Notwehr!“, verteidigt sich der 20-Jährige. Er habe den Pfefferspray nur eingesetzt, weil er vom Kontrahenten mit einem Messer bedroht worden sei. Auch dass er dem 17-Jährigen Drogen oder sonst etwas gestohlen habe, sei eine Lüge. Die Versionen des vermeintlichen Opfers und dessen Cousin zum Tathergang beziehungsweise dem Tathintergrund, sind mannigfaltig und am Ende wenig glaubwürdig.

Staatsanwalt unterbricht Zeugen während Aussage
Für Staatsanwalt Manfred Melchhammer hören sich die Versionen so unglaubwürdig an, dass er den als Zeugen geladenen Cousin während seiner Aussage unterbricht: „Sie wissen schon, dass Sie in dieser Sache bereits wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung verurteilt worden sind?!“ Am Ende reicht dem Schöffensenat das Substrat für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage nicht aus.

Sechs Monate muss der Türkischstämmige trotzdem in Haft, weil er in der Vergangenheit mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. 

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