Bundesliga im TICKER
Das Gericht sah es nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung als erwiesen an, dass der 35-jährige Ballack am 17. Oktober auf der Autobahn bei der Kleinstadt Trujillo die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h beträchtlich überschritten und damit die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet hat.
Zwei Polizisten hatten als Zeugen ausgesagt, dass im Zuge einer Radarkontrolle bei Ballacks Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 211 km/h gemessen worden sei. Ballack kann gegen das Urteil berufen.
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