Die Datenschutzbehörde hat entschieden: Aus für die geplante und teilweise schon in Betrieb genommene Videoüberwachung in Wörgl im Tiroler Bezirk Kufstein. Bürgermeister Michael Riedharts Traum von der „gläsernen Stadt“ löst sich damit in Luft auf.
Wie die „Tiroler Krone“ in Erfahrung bringen konnte, liegt nun, nachdem die Datenschutzbehörde in Wien ein Prüfverfahren durchgeführt hat, ein Bescheid vor, der die umfassenden Video-Überwachungspläne von Wörgls Bürgermeister Michael Riedhart endgültig abstellt.
Laut dem Bescheid, in dem eine Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, muss die erste sich in Betrieb befindliche 360 Grad-Videokamera mit sofortiger Wirkung abmontiert werden.
Das Gesetz wurde in die eigene Hand genommen
Bürgermeister Riedhart kommunizierte diese Überwachungsanlage aus Gründen der sicherheitsmäßigen Prävention. Hierbei begab sich die Stadtgemeinde Wörgl, die zwar eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts ist, jedoch keine gesetzliche Berechtigung hat, eigenmächtig als Sicherheitsbehörde tätig zu werden, in Bereiche, für die sie nicht zuständig ist.
Die Stadtgemeinde Wörgl, in diesem Fall der Bürgermeister, wird weiters davor gewarnt, weitere Überwachungskameras zu installieren.
Die Kosten trägt der Bürger
Den „Datenschutz-Fachleuten“ in Wörgl wird somit seitens der nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörde klar und deutlich gemacht, dass Videoüberwachung an Hotspots rein den Sicherheitsbehörden obliegt und die Stadtgemeinde Wörgl diese zu Unrecht in Betrieb genommen hat.
Für die Kosten, die das Projekt bisher verursacht hat, müsse sich der Bürgermeister vor den Bürgern von Wörgl rechtfertigen.
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