Betreiber insolvent

Millionenpleite betrifft auch Linzer Ärztezentrum

Oberösterreich
27.05.2024 16:17

Heute, Montag, wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über die M‘Management GmbH mit Sitz in Innsbruck vom Insolvenzgericht eröffnet. Die Insolvenzschuldnerin betreibt vier Ärztezentren und beschäftigt aktuell 18 Mitarbeiter. Eines der Zentren ist an der Donaulände in Linz beheimatet.

Die Insolvenzschuldnerin betreibt vier Ärztezentren, wobei dabei nicht nur Geschäftsflächen an Ärzte vermietet bzw. untervermietet werden, sondern die Insolvenzschuldnerin weitere Serviceleistungen (IT-Betreuung, Praxisbetreuung oder organisatorische Unterstützung) zur Verfügung stellt. Nach den Angaben im vorliegenden Insolvenzeröffnungsantrag hat sich die Marktsituation derart verändert, dass aufgrund steigender Kosten nicht mehr profitabel gewirtschaftet werden konnte.

Investorensuche gescheitert
Ein kurzfristiges Reagieren auf die geänderten Umstände am Markt sei der Insolvenzschuldnerin nicht möglich gewesen, als sie an langfristige – nunmehr massiv nachteilige Verträge – langfristig gebunden gewesen sei bzw. immer noch ist. Zudem sei Anfang 2024 von der Alleingesellschafterin mitgeteilt worden, dass es keine weiteren Zuschüsse mehr geben würde. Die Ursache für das Ausbleiben der weiteren Unterstützung der Schuldnerin durch ihre Eigentümerin dürfte in der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaften im Signa-Umfeld liegen. Wie im Insolvenzantrag weiter ausgeführt wurde, seien Versuche einen Investor zu finden, letztlich gescheitert.

Verbindlichkeiten in Millionenhöhe
Die Insolvenzschuldnerin geht von Verbindlichkeiten in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro aus. Sollte es zur Schließung des Unternehmens kommen, befürchtet die Insolvenzschuldnerin einen Anstieg der Passiva auf etwa 7,5 Millionen Euro. Dies deshalb, da man im Liquidationsfall mit enormen Schadenersatzansprüchen konfrontiert wäre. In den dargestellten Verbindlichkeiten sind Darlehen aus verbundenen Unternehmen enthalten. Inwieweit solchen Darlehen im Insolvenzverfahren eine Rolle spielen werden, bedarf detaillierter Prüfungen durch die Insolvenzverwaltung. 

Sanierung geplant
Die Insolvenzschuldnerin plant die Sanierung ihres Betriebes. Im Rahmen des derzeit vorliegenden Sanierungsplanvorschlages wird den Gläubigern die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 20 Prozent angeboten. Der KSV1870 wird dieses Angebot im Detail auf seine Attraktivität hin überprüfen. Insbesondere wird auch die Frage der Möglichkeit der Finanzierung der Quote bei den Überlegungen des KSV1870 eine zentrale Rolle spielen.

Prüfung, ob Fortführung überhaupt möglich
Klaus Schaller, Leiter der Region West des KSV1870, erklärt dazu: „Primär hat die Insolvenzverwaltung nun zu prüfen, ob eine Fortführung des Betriebes im Rahmen des Insolvenzverfahrens ohne Nachteile für die Gläubiger überhaupt möglich ist. Im Insolvenzeröffnungsantrag wird von geplanten Restrukturierungsmaßnahmen gesprochen. Es bleibt abzuwarten, ob das Management zusammen mit der Insolvenzverwaltung derart kurzfristig in der Lage ist, die operativen Ergebnisse in einer Weise zu verbessern, dass ein Überschuss für die Insolvenzmasse – auch unter Berücksichtigung der Kosten des Insolvenzverwalters – erzielt werden kann. Denn nur in diesem Fall ist es realistisch, dass im Zuge des Sanierungsverfahrens allfällige wiederaufgenommene Gespräche mit interessierten Investoren von Erfolg gekrönt sein werden.“

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