Der 19-jährige Angeklagte hatte am Tag des Unglücks eine Heizkanone in einem Umzugswagen aufgestellt, um die anwesenden Kinder zu wärmen. Während der Parade kam es dann zu dem tragischen Unglück. Der 37-Jährige starb Wochen später im Krankenhaus, auch zwei weitere Personen waren bei dem Feuer teils schwer verletzt worden.
Mindestabstand nicht eingehalten
"Der Angeklagte hat eine Gefahr geschaffen und wäre verpflichtet gewesen, zu verhindern, dass dadurch jemand anders zu Schaden kommt", begründete der Richter am Dienstag sein Urteil. Dem Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Heizkanone unter Missachtung der Betriebsanleitung und der Sicherheitsbestimmungen verwendet zu haben. Auch habe der Angeklagte nicht auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet.
Der 19-Jährige gab vor Gericht an, lediglich die Kinder darauf hingewiesen zu haben, nicht zu nahe an die Heizkanone heranzutreten. Er selbst hätte den Umzugswagen jedoch verlassen müssen und hätte es verabsäumt, jemand anderen mit der Überwachung der Kanone zu beauftragen: "Ich habe nicht gedacht, dass etwas in Brand geraten könnte und ich habe auch niemanden die Anweisung zum Aufpassen gegeben."
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