Staatsanwältin Gertraud Pichler sprach in ihrem Eröffnungsvortrag von einem "Akt der Selbstjustiz" und schilderte, wie Thomas S. seinen Sohn Oliver vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entzogen und ihn nach Dänemark gebracht hatte. Pichler wies gleich zu Beginn darauf hin, dass "hier sicher nicht das Obsorgeverfahren geführt wird". Sie listete nochmals die gesamte Chronologie der Ereignisse auf. "Oliver ist schwer traumatisiert", beschrieb dann die Anwältin der Mutter als Zeugin.
"Wichtigste Bezugsperson war für ihn sein Vater"
Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig". "Weil ich in Dänemark die alleinige Obsorge habe." Dort werde die Ausreise der Mutter mit dem Buben 2010 als Kindesentführung gesehen, so der Beschuldigte. "Warum? Die Mutter hatte da doch das Sorgerecht?", fragte Richter Günter Sprinzel. Die Mutter wäre verpflichtet gewesen, die Ausreise bekannt zu geben, so der Angeklagte. Tatsache ist, dass sich der 41-Jährige Anfang März 2012 dazu entschloss, sein Kind zurück nach Dänemark zu holen. "Die wichtigste Bezugsperson war für ihn sein Vater", begründete er seine Entscheidung.
Bei dem Vorfall vor dem Kindergarten hatte ihn ein Unbekannter begleitet, dessen Identität der Angeklagte auch am Dienstag nicht preisgeben wollte. Er schilderte, dass sich dieser Mann zwischen die Mutter und ihn gestellt habe, damit er den kleinen Oliver aus dem Auto der Mutter heben und in seinen Wagen setzen konnte. "Er hat sich gefreut, mich zu sehen", meinte er zur Reaktion des Buben. Dieser habe erst zu weinen begonnen, als seine Mutter so laut schrie. Diese sei "geschockt dagestanden", von Gewalt gegen sie könne keine Rede sein.
Mutter wird erst gehört
Eine Zeugin, die den Vorfall vor dem Kindergarten im April in Graz beobachtet hatte, wurde gehört: "Ich habe mir gedacht, da will heute ein Kind aber überhaupt nicht in die Kinderkrippe", schilderte die Frau ihre Reaktion auf die Schreie des kleinen Buben. Erst dann habe sie gemerkt, dass etwas nicht stimme. Ein Auto raste weg, "ich habe an Fahrerflucht gedacht". Dann habe sie die Mutter rufen gehört: "Mein Kind ist entführt worden!"
Auch die Mutter des fünfjährigen Oliver war als Zeugin geladen. Marion W. soll allerdings erst beim nächsten Termin zu Wort kommen, da der Richter erklärte, er habe "noch mehr Verhandlungen" und werde deshalb vertagen. Die Mutter brach daraufhin in Tränen aus. Der Prozess sollte am Mittwoch fortgesetzt werden. Ob es dann ein Urteil geben wird, steht noch nicht fest.
Dänisches Gericht sprach Vater Sorgerecht zu
Erst am Freitag war dem Dänen in seiner Heimat erneut das Sorgerecht für das Kind zugesprochen worden. Das Gericht in Helsingör hatte entschieden, dass Oliver weiterhin bei Thomas S. in Dänemark leben solle. Nicht der Vater hätte Kindesentziehung begangen, sondern vielmehr die Mutter bei ihrer Rückkehr nach Österreich vor zwei Jahren, so das Gericht.
Die Grazerin wird gegen dieses Urteil berufen. "Es gibt immer eine Chance", meinte sie. Als Ausländerin habe sie keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt. "Es geht nicht um Oliver", sagte sie, das Recht des Kindes sei "anscheinend nicht wichtig". Dennoch habe sie noch Hoffnung, ihren Sohn wiederzubekommen - trotz des am Freitag gefällten Urteils.
Sohn vor Kindergarten der Mutter entrissen
Der Vater des fünfjährigen Buben hatte am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit dem noch unbekannten Komplizen seinen Sohn vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. Nach der Tat hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Darüber war an zwei Tagen Anfang September in Helsingör verhandelt worden.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.