Parlament stimmte zu
Verkehrssünder: EU-weite Verfolgung wird konkreter
EU-Staaten sollen in Zukunft bei der Verfolgung von Verkehrssündern viel intensiver miteinander kooperieren. Dieses Vorhaben hat am Mittwoch im EU-Parlament eine weitere Hürde genommen.
Dieses stimmte mehrheitlich dafür. Zuvor hatten sich Unterhändlerinnen und Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten darauf geeinigt, Amtshilfeverfahren zwischen den Ländern zu stärken. Derzeit bleiben etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsdelikte ungestraft.
Ob Raser, Parksünder oder Falschfahrer: Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin im EU-Ausland einen Verkehrsverstoß begeht, können die Behörden des jeweiligen Heimatlandes den neuen Regeln zufolge Geldstrafen eintreiben. Das gilt demnach auch, wenn ein anderer Staat die Strafe verhängt hat. Privaten Unternehmen soll es verboten werden, Bußgelder von Ausländern einzutreiben.
Die Liste der Verstöße
Die Liste der Verstöße, die ein grenzüberschreitendes Verfahren auslösen, umfasst neben zu schnellem bzw. betrunkenem Fahren künftig auch gefährliches Parken und gefährliches Überholen sowie Fahrerflucht und Missachtung von Sperrlinien.
Nun müssen die EU-Staaten noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Für die Umsetzung in nationales Recht ist eine Übergangsfrist von 30 Monaten vorgesehen.









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