Wollte er abdrücken?

37-Jähriger zielte mit Armbrust auf Bekannten

Gericht
24.04.2024 12:30

Anfang Dezember jagte ein Niederösterreicher drei Bekannten einen ordentlichen Schrecken ein: Nach einem Streit kam er bewaffnet mit einer Armbrust zurück ins Lokal – der Laserpointer der Zielvorrichtung zeigte auf den Kopf einer der Männer. Die Staatsanwaltschaft sieht die Anlasstat des Mordversuches für eine Einweisung erfüllt. Für Verteidiger Philipp Winkler ist nun essenziell: „Wollte er abdrücken oder nicht.“

Der 37-Jährige sitzt ruhig am Anklagestuhl, erzählt geregelt von seinem bisherigen Werdegang: „Ich bin wohlbehütet aufgewachsenen.“ Er schloss ein Gymnasium mit der Matura ab – „Dann habe ich mich zwei Jahre ins Juridicum verirrt. Danach bin ich in einer Bank gelandet und da bin ich seit 15 Jahren.“ Was ihn aber seit langem begleitet: „Ich habe eine bipolare Störung. Also, ich bin manisch-depressiv.“

Medikamente und Alkohol sorgten für Erinnerungslücken
Deswegen sitzt er nun auch im Landesgericht Korneuburg (NÖ). Unter dem Einfluss seiner Persönlichkeitsstörung, den verschriebenen Medikamenten und zu viel Alkohol, soll er am 6. Dezember 2023 versucht haben, jemanden umzubringen. „Zu Beginn will ich anmerken, dass das Opfer mit einem Schrecken davon gekommen ist“, leitet der Staatsanwalt ein.

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Ich kann mich noch erinnern, dass wir es lustig hatten. Die letzten Bilder, die ich habe, sind eigentlich positiv. Ich weiß nicht, was passiert ist, dass das so gekippt ist.

37-jähriger Betroffener im Landesgericht Korneuburg (NÖ)

In einem Lokal im Heimatort des Betroffenen im Weinviertel kam es zwischen ihm und drei Bekannten zu einer Auseinandersetzung. „Ich kann mich noch erinnern, dass wir es lustig hatten. Die letzten Bilder, die ich habe, sind eigentlich positiv. Ich weiß nicht, was passiert ist, dass das so gekippt ist“, erzählt der 37-jährige Niederösterreicher. Denn an den gegenständlichen Vorfall kann er sich überhaupt nicht mehr erinnern – was den Medikamenten und den neun Bier geschuldet ist. 

Mit Armbrust auf den Kopf gezielt
Die Zeugen schildern, er habe sich plötzlich unangenehm verhalten, rechtsradikale Äußerungen getätigt. Nach einem Streit verließ er aber das Lokal. Aber nur, um seine Armbrust von zu Hause zu holen – zielte damit genau auf den Kopf eines anwesenden Mannes. Sofort konnte der 37-Jährige zu Boden gerungen werden. Für Verteidiger Philipp Winkler ist ein Mordvorsatz fast absurd: „Es ist noch notwendig, abzudrücken. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wollte er abdrücken oder nicht.“

Verteidiger Philipp Winkler (Bild: Gerhard Bartel)
Verteidiger Philipp Winkler

Wegen seines psychischen Gesundheitszustandes geht es bei dem Niederösterreicher nicht um eine Haftstrafe. Die Geschworenen müssen über eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum entscheiden. Für die laut des Gerichtspsychiaters alle Voraussetzungen zutreffen. Verteidiger Winkler ist davon überzeugt, dass es mit Therapieweisungen bei seinem Mandanten getan wäre. Schließlich sei er krankheitseinsichtig. Eine Entscheidung steht noch aus.

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