Putin-Vertraute

EU kippt Sanktionsbeschlüsse gegen zwei Oligarchen

Ausland
10.04.2024 10:58

Das Gericht der EU hat Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union gegen die russischen Oligarchen Michail Fridman und Pjotr Awen gekippt. Die Sanktionsbeschlüsse waren als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gefasst worden.

Der Rat der EU habe bei den Entscheidungen zwischen Februar 2022 und März 2023 keine hinreichenden Belege für die Aufnahme in die Sanktionsliste geliefert, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg.

Man habe zwar darlegen können, dass eine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bestand, nicht aber, dass die beiden Oligarchen „Handlungen und politische Maßnahmen unterstützt hätten, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergrüben oder bedrohten“, heißt es in einer Aussendung des EU-Gerichts.

Keine sofortige Streichung von der Sanktionsliste
Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Fridman und Awen sofort von der EU-Sanktionsliste gestrichen werden müssen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden – allerdings nur mit Bezug auf Rechtsfragen, nicht auf den Inhalt. Zudem hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind.

Finanzielle Unterstützung durch die Milliadäre?
Fridman und Awen sind Gründer und wichtige Anteilseigner des großen Finanzkonzerns Alfa-Group. Die EU hatte gegen die Milliardäre kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 Strafmaßnahmen verhängt. Sie fror Gelder ein und erließ ein Einreiseverbot. Auch die US-Regierung sanktionierte sie. Im vergangenen Jahr hatten sich mehrere russische Oppositionelle allerdings dafür ausgesprochen, Fridman und andere von der Sanktionsliste zu streichen.

Die EU hatte die Sanktionen damit begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben hätten. Die Richter entschieden nun aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend belegt seien und die Aufnahme in die Liste daher ungerechtfertigt sei. Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum russischen Präsidenten Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass damit Maßnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.

Schon mehrere Sanktionen gekippt
Vor knapp drei Wochen hatte das EU-Gericht bereits die Sanktionen gegen den Ex-Formel-1-Rennfahrer Nikita Masepin gekippt. Begründet wurde dies damit, dass die familiäre Beziehung zu seinem Vater – einem Geschäftsmann mit angeblich engen freundschaftlichen Beziehungen zu Putin – nicht genüge, um anzunehmen, dass er durch gemeinsame Interessen mit dem Staatschef verbunden sei.

Ein prominentes Urteil war bereits im vergangenen Jahr gefallen – und stellte eine deutliche Niederlage für die EU dar. Violetta Prigoschina, die Mutter von Jewgeni Prigoschin, dem inzwischen verstorbenen Chef der russischen Privatarmee Wagner, hätte nicht sanktioniert werden dürfen, entschieden die Richter damals, und argumentierten ähnlich wie bei Masepin: Ein Verwandtschaftsverhältnis reiche nicht aus, um Strafmaßnahmen gegen sie zu verhängen. Viele andere Sanktionierte sind unterdessen mit ihren Klagen vorläufig gescheitert, darunter der ehemalige Besitzer des englischen FC Chelsea, Roman Abramowitsch.

Dutzende Klagen anhängig
Wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erließ die EU bisher gegen fast 2000 Personen und Organisationen Sanktionen. Derzeit sind mehrere Dutzend Klagen gegen die Strafmaßnahmen vor Gerichten anhängig.

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