Rumoren im Zillertal

Jäger erschoss Hund, nun Rückkehr als Hegemeister

Tirol
06.04.2024 09:00

Eine Aufsichtsfunktion im Tiroler Zillertal geht nach einer vorübergehenden „Auszeit“ wieder an einen Jäger, der versehentlich einen Hund statt einem Fuchs erschossen hatte. Kritiker begehren auf, der Bezirksjägermeister verteidigt die Entscheidung.

Ein Armutszeugnis für die Tiroler Jägerschaft sei es, wenn für die eigene Aufsicht auf einen Mann zurückgegriffen werde, der „ohne zu sehen, worauf er schießt“, einen Hund ins Jenseits befördert habe. Da werde der „Bock zum Gärtner gemacht“, heißt es in einem der „Krone“ vorliegenden Schreiben. Der Fall schade dem Ansehen der Jagd.

Ein nächtlicher Schuss beendete das Leben von „Cami“
Rückblick: Der Familienhund „Cami“ entwischte im Jänner 2022 bei einer mitternächtlichen Gassi-Runde im hinteren Zillertal seinem Besitzer – angelockt von Hundefutter des örtlichen Hegemeisters. Dieser saß am Fenster seines Hauses und schoss aus 27 Metern auf den schemenhaft auftauchenden vermeintlichen Fuchs. Der stattdessen am Bauch getroffene Border Collie schleppte sich noch heim und verendete dann.

Zerknirscht saß der Jäger zwei Monate später vor dem Landesgericht. Seine Funktion als Hegemeister, als Bindeglied zwischen Jägern und Behörde und zuständig etwa für die Koordination von Abschüssen in mehreren Revieren, ruhte.

„Ja, es war eine Verwechslung“, beteuerte der Angeklagte, der Richter entgegnete: „Haben Sie je einen so großen Fuchs gesehen?“ „Das Tier war im Schnee eingesunken, die Größe nicht gut erkennbar“, erklärte der Zillertaler. Fazit: Tierquälerei, 10.000 Euro Geldstrafe. Umgehend erfolgte die Berufung an das Oberlandesgericht, das Urteil wurde gekippt: keine Mutwilligkeit, Freispruch!

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Ein einmaliger Fehler darf keine ewige Brandmarkung sein.

Otto Weindl, Bezirksjägermeister Schwaz

Einmaliger Fehler, im Ehrenamt korrekt agiert
Anfang April durfte der Hegemeister nun wieder in seine Funktion zurückkehren. „Ich bin froh, weil man schwer jemanden findet, ich habe ihn bei der Behörde vorgeschlagen“, bestätigt der Schwazer Bezirksjägermeister Otto Weindl. Gründe seien der Freispruch und weil der Hegemeister zuvor im unbezahlten Ehrenamt stets tadellos agiert habe. „Ein einmaliger Fehler darf keine ewige Brandmarkung sein“, erklärt Weindl.

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