Hausordnung schuld

Kater Louis darf neue Wohnung nicht mehr verlassen

Oberösterreich
30.03.2024 09:00

Mit Lebensgefährtin und Stubentiger Louis wollte Wilhelm Scharinger in Vöcklabruck in eine neue Wohnung einziehen. Doch nun trat für den 59-Jährigen ein großes Problem auf: Laut der Hausordnung sind nämlich frei laufende Katzen in der Wohnanlage verboten.

Wilhelm Scharinger (59) versteht die Welt nicht mehr. Mit 1. Juli sollte er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin (63) und dem geliebten Kater „Louis“, der die beiden schon seit Jahren begleitet, in eine neue, 70 Quadratmeter große Wohnung im Zentrum von Vöcklabruck ziehen. „Wir wohnen sehr abgelegen, brauchen immer ein Auto, und wir werden nicht jünger. Wir wollen in die Stadt ziehen“, sagt Scharinger. Doch nun könnte alles ganz anders werden.

Abenteuerlustiger Freigänger
Denn als Scharinger vor zwei Wochen den Mietvertrag und die Hausordnung bekam, um sie zu unterschreiben, wollte er seinen Augen nicht trauen. „Da stand auf einmal, dass frei laufende Katzen verboten sind“, erzählt Scharinger. Nun ist es aber so, dass sein „Louis“ eben ein abenteuerlustiger Freigänger ist. Was Scharinger aber besonders ärgert: „Ich habe von Anfang an und immer wieder gesagt, dass wir eine Katze haben, die raus geht. Immer wieder hieß es, dass das überhaupt kein Problem sei. Und nun das.“

Nicht kompromissbereit
Der Vöcklabrucker kontaktierte die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft, die die Wohnungen errichtet hat. Dort zeigt man sich aber nicht kompromissbereit, beharrt auf dem Katzenverbot. „Ich frag’ mich, was das bringen soll, weil man ja schwer kontrollieren kann, woher die Katzen kommen. Außerdem soll ich zweimal am Tag lüften. Da wäre der ,Louis’ schnell weg“, wundert er sich.

Schon Geld investiert
Im schlimmsten Fall kann Scharinger seine neue Wohnung nun doch nicht beziehen, denn ohne seinen „Louis“ zieht er sicher nicht ein. „Ich habe schon einen Anwalt, der versucht eine Lösung zu finden. Wenn ich nicht einziehe, dann will ich aber mein Geld zurück“, sagt er. Denn immerhin hat der Katzenbesitzer schon mehr als 2000 Euro in eine Dusche investiert und rund 5000 Euro Baukostenzuschuss gezahlt.

Nicole Hager-Wildenrotter von der Mietervereinigung meint zu dem Fall: „Es wäre natürlich besser, sich im Vorfeld zu einigen. Sonst muss man das vor Gericht ausstreiten, ob die Einschränkung auf frei laufende Katzen zulässig ist. Ein generelles Tierverbot ist nicht erlaubt.“ Eine Anfrage der „Krone“ ließ die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft leider unbeantwortet.

Kommentar
So ein Katzenjammer

Das Zusammenleben von Menschen muss geregelt werden. Da hat eine Hausordnung durchaus ihre Berechtigung, auch wenn man davon ausgehen kann, dass viele Vorschriften oft als freundliche Empfehlung gesehen werden. Ob das Verbot von frei laufenden Katzen Sinn macht, darf bezweifelt werden.

Denn die wenigsten Katzen tragen ein Namenschild, und auch „siedlungsfremde“ Katzen lassen sich wohl nur ganz schwer verhindern. Dass man also nicht versucht, im Fall des zehn Jahre alten Katers „Louis“ eine Ausnahme zu machen und ihm seinen Ausgang erlaubt, fällt wohl unter die Kategorie „Vurschrift is’ Vurschrift“.

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