Aus dem Gericht

Weihnachtsfeier endete mit einem Horrorcrash

Vorarlberg
27.03.2024 07:07

Nach einem Verkehrsunfall mit fünf schwer Verletzten im Dezember in Feldkirch musste sich der alkoholisierte Unfallfahrer am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Ein Urteil steht noch aus.

Es ist der Abend des 12. Dezembers 2023, als der 22-jährige Angeklagte mit seinem Auto und drei weiteren Insassen auf der Ketschelenstraße in Feldkirch viel zu schnell auf der nassen Fahrbahn unterwegs ist. Doch nicht nur für die Raserei muss sich der junge Mann verantworten: Er ist zu dem Zeitpunkt auch alkoholisiert und steht unter Drogeneinfluss.

Gegen 22.40 Uhr kommt es dann zum folgenschweren Unfall: In einer Kurve verliert der Raser die Kontrolle über sein Fahrzeug und kracht im Kreuzungsbereich frontal gegen den Pkw eines 41-jährigen Mannes, der vorschriftsmäßig auf der Nofeler Straße unterwegs war. Während Letzterer bei dem Horrorcrash mit leichten Verletzungen davonkommt, müssen die Mitfahrenden des Unfallverursachers mit zahlreichen Knochenbrüchen aus dem Wrack geborgen werden. Von der Rettung werden sie in die umliegenden Krankenhäuser gebracht.

Ein durchgeführter Alkotest bei dem 22-jährigen Raser ergibt schließlich 0,53 Promille – und auch ein Drogentest verläuft positiv. Ein Verkehrsgutachten zeigt außerdem, dass der Unfallverursacher mit mindestens 60 Sachen durch die Montfortstadt gebrettert sein muss. Damit hatte er das Tempolimit um mehr als 20 Kilometer pro Stunde überschritten.

Im Prozess am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch bekennt sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. „Es war ein Fehler, dass ich alkoholisiert gefahren bin“, gibt er reumütig zu. Aber zu schnell sei er keinesfalls unterwegs gewesen. Auf Nachfrage von Richter Alexander Wehinger, weshalb sich der 22-Jährige nach der Weihnachtsfeier überhaupt alkoholisiert hinters Steuer gesetzt habe, antwortet dieser: „Ich war von allen noch der Nüchternste.“

Nach dieser etwas ernüchternden Erkenntnis, vertagt der Richter den Prozess, um die drei Mitfahrer einzuvernehmen. Zuvor hatte sich der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagten bereit erklärt, dem 41-jährigen Unfallgegner für die erlittene Verletzung am Handgelenk 500 Euro Teilschmerzengeld zu bezahlen. Fortsetzung folgt. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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