BH muss entscheiden

Bleifuß muss jetzt um seinen Luxus-BMW zittern

Oberösterreich
21.03.2024 18:00

Ein 36-Jähriger überholte im weißen BMW auf der Westautobahn eine Polizeistreife, die dann erstmals in Oberösterreich ein Fahrzeug beschlagnahmte. Jetzt muss der Bleifuß um seinen Pkw zittern, die Bezirkshauptmannschaft hat jetzt zwei Wochen Zeit für eine Entscheidung.

Mit drei Insassen im Auto und 250 PS unter der Haube bretterte ein 36-Jähriger Mittwochabend mit seinem BMW 530i über die Westautobahn, überholte kurz nach der Auffahrt Sattledt einen Streifenwagen. Die Beamten forderten wegen der hohen Geschwindigkeit Verstärkung an, und als die Autobahnpolizei dann per Laser 230 km/h maß – 223 abzüglich der Messtoleranz – war Schluss mit der „Rennfahrt“.

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Vier Personen waren im Auto, die Lasermessung ergab 230 km/h. Abzüglich des gerätespezifischen Werts liegt der vorwerfbare Wert bei 223 km/h.

Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung

Der 36-Jährige wurde am Rastplatz Allhaming angehalten, sein BMW beschlagnahmt. Der Serbe aus der Schweiz ist somit der erste Lenker, der in OÖ nach dem neuen Raser-Gesetz sein Auto los ist.

Luxus-BMW könnte bald versteigert werden
20 Tage hat es seit Inkrafttreten der neuen Regelung gedauert, bis es den ersten Bleifuß ob der Enns erwischte. „Das Auto ist von einem Abschleppunternehmen weggebracht worden“, berichtet Klaus Scherleitner, Leiter der Landesverkehrsabteilung. „Jetzt muss man schauen, in wessen Eigentum das Fahrzeug ist.“ Denn nur wenn der Extrem-Raser auch der Autobesitzer ist, kann sein Pkw im äußersten Fall zwangsversteigert werden.

Die neue Regelung

Seit 1. März gelten für Extrem-Raser in Österreich schärfere Regeln: Überschreiten sie im Ortsgebiet die Geschwindigkeit um mindestens 80 km/h und außerorts um mindestens 90 km/h, wird ihr Fahrzeug behördlich beschlagnahmt. Bei Lenkern mit einschlägigen Vorstrafen reduzieren sich die Tempo-Grenzen auf 60 bzw. 70 km/h. In letzter Instanz kann das Auto versteigert werden.

Zuständig dafür ist die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land. Auf ihre Anordnung hin wurde der Pkw vorläufig abgenommen. Innerhalb von zwei Wochen muss die Behörde nun entscheiden, ob daraus eine behördliche, also dauerhafte, Abnahme wird und ob das Auto „verfällt“, sprich: zwangsveräußert wird.

30 Prozent gehen ans Land
Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: „Die erste ist mit der Geschwindigkeitsübertretung erfüllt“, erklärt Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz gegenüber der „Krone“. „Die zweite Voraussetzung ist eine negative Prognose.“ Was übersetzt bedeutet: Besteht Wiederholungsgefahr, ist der 36-Jährige seinen BMW für immer los. „Aus heutiger Sicht würden wir uns an ein Versteigerungshaus wenden“, sagt Schwetz für diesen Fall.

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Wir müssen innerhalb von zwei Wochen entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine behördliche Beschlagnahme und den Verfall des Fahrzeugs vorliegen.

Elisabeth Schwetz, Bezirkshauptfrau der BH Wels-Land

Sollte das Auto verkauft werden, gehen 70 Prozent des Erlöses an den bundesweiten Verkehrssicherheitsfonds und 30 Prozent an das Land Oberösterreich.

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