Die Tochter war im Mai 2011 nach einem Schultag nicht mehr nach Hause gegangen. Sie suchte vielmehr die Großeltern auf und erzählte diesen, ihre Mutter habe sie im vergangenen Herbst im Intimbereich zu massieren begonnen, an ihr Sex-Spielzeug ausprobiert und sie zu diversen Handlungen aufgefordert. Schließlich habe sie zugelassen, dass ein Unbekannter das Mädchen vergewaltigte.
Nachdem die Großmutter Anzeige erstattet hatte, wurde die Kleine der Mutter abgenommen und in einem Heim untergebracht. Sie befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand, leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung und bedarf psychotherapeutischer und psychiatrischer Behandlung. Im Zuge einer ärztlichen Untersuchung waren bei der Tochter erhebliche Verletzungen im Intimbereich festgestellt worden.
Mutter: "Habe niemals Gewalt angewendet"
Laut Anklage soll die Mutter dem Mann, der nicht ausgeforscht werden konnte, sogar Anweisungen gegeben und ihn stimuliert haben. Die 29-Jährige, die auch durch DNA-Spuren belastet wird, hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten und erklärt, sie könne sich die von ihrer Tochter erhobenen Anschuldigungen nicht erklären. Zudem hatte die Angeklagte betont, ihre Tochter sei immer "ein schwieriges Kind" gewesen: "Ich bin der Meinung, dass ich eine tolerante und geduldige Person bin. Ich habe niemals Gewalt angewendet, habe sie niemals geschlagen und mich bemüht, sie sanft zu behandeln."
Das Gericht sah das anders. Die Angaben des Mädchens, die im Rahmen einer kontradiktorischen Einvernahme auf DVD gebannt worden waren, stufte der Senat als glaubwürdig ein. Die Mutter meldete Rechtsmittel gegen das Urteil an.
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