Bedingte Haftstrafe

Alkolenker rammte bei Perchtenlauf junge Steirerin

Steiermark
13.03.2024 14:30

„Ich bin froh, dass es ihr heute so gut geht, wie es ihr geht. Am Anfang sah es ja gar nicht so gut aus. Sie hatte Glück, und ich vielleicht auch!“ – Vergangenen Herbst rammte ein betrunkener Autofahrer am Rande eines Perchtenlaufs eine Fußgängerin. Die 17-jährige Steirerin wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte nur knapp. Am Mittwoch wurde der 31-jährige Lenker verurteilt.

„Mein Mandant bedauert alles zutiefst. Er hat sich bei der Familie des Opfers auch entschuldigt. Es gibt nichts zu beschönigen. Er war stark alkoholisiert“, erklärte Verteidiger Georg Prem. Aber das Opfer treffe eine Mitschuld, weil es abgelenkt durch ein Telefonat, ohne zu schauen, die Straße überquerte. „Das ist nichtsdestotrotz zu berücksichtigen.“

Vier große Bier getrunken
„Was war da am 17. November. Erzählen Sie, was Sie an dem Tag gemacht haben“, fordert Richterin Kornelia Philipp den Angeklagten auf. „Ich habe gearbeitet und dann mit dem Bauherrn zwei große Bier getrunken. Danach bin ich zur Tankstelle, weil ich einen Pickerl-Termin ausmachen wollte und habe noch zwei große Bier getrunken. Auf nüchternen Magen, auch wenn das nichts entschuldigt“, schildert der Familienvater.

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Es hat einen Klescher gemacht. Dann war ich im Schockzustand und bin ich heimgefahren. Das bereue ich sehr.

Der Angeklagte

„Vier Minuten später ist es passiert“
Dann fuhr er mit seinem Kastenwagen in Richtung Zuhause. „Vier Minuten später ist es leider schon passiert.“ Er habe von dem Perchtenlauf gewusst, weil er nur zwei Kilometer entfernt wohnt. „Vor mir ist ein Golf gefahren, der hat die Geschwindigkeit stark reduziert und ist dann abgeborgen. Ich hab mich drauf rollen lassen.“ – „Wie schnell sind sie gefahren?“, fragt die Richterin. „40 bis 50 km/h, eher 50.“ 

„Ich habe die falsche Entscheidung getroffen“
„Warum haben Sie das Mädchen nicht gesehen?“ – „Sicher wegen meiner Alkoholisierung. Und sie hat vielleicht auch nicht gesehen, dass ich in Bewegung bin, weil der Golf ja vor mir abbog. Vielleicht dachte sie, dass ich auch abbiege.“ Dann hätte es einen Klescher gemacht. „Ich war natürlich im Schockzustand. Dann habe die falsche Entscheidung getroffen und bin nach Hause gefahren. Das bereue ich sehr, man darf nicht einfach wegfahren.“ Aber er wollte auf keinen Fall was vertuschen.

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Sie sind zu schnell gefahren, sie waren alkoholisiert. Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen.

Richterin Kornelia Philipp

„Haben Sie bemerkt, dass es ein Mensch war, den Sie angefahren haben“, will die Staatsanwältin wissen. „Ja, das habe ich auf der Windschutzscheibe erkannt.“ Aber erst nach 300 Meter Fahrt hätte er es auch tatsächlich realisiert. Erst später brachte ihn ein Nachbar zur Unfallstelle zurück. 

 Mädchen wurde massiv verletzt
„Es war nicht nix“, betont der Opfervertreter bei all der Reue und Geständigkeit des Angeklagten. Seine Mandantin, die an den Unfall keine Erinnerung hat, wurde massiv verletzt: Polytrauma, Serienknochenbrüche, schweres Schädel-Hirn-Trauma. „Morgen tritt sie, ein halbes Jahr später, erst eine vierwöchige Reha an.“

Der Angeklagte beschönigt auch nichts: „Ich bin froh, dass es ihr so gut geht, wie es ihr geht. Am Anfang hat es ja nicht gut ausgesehen. Es tut mir wirklich sehr leid.“ Das Urteil: 240 Tagessätze zu 26 Euro macht 6240 Euro unbedingte Geldstrafe und fünf Monate Haft auf Bewährung. „Sie sind zu schnell gefahren, sie waren alkoholisiert. Der Unfall wäre zu vermeiden gewesen“, begründet die Richterin.

Er nimmt sofort an. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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