Vater & Sohn angeklagt

Prozess in Graz: Masthühner mit Traktor zermalmt

Steiermark
07.03.2024 12:16

83 und 55 Jahre alt sind jene Landwirte - Vater und Sohn -, die sich heute vor Gericht in Graz verantworten müssen. Der Jüngere fuhr mit einem Traktor im Hühnermaststall über die wehrlosen Tiere drüber. Der Ältere soll laut Anklage die überlebenden Tiere nicht notgetötet, sondern ihrem Schicksal überlassen haben.

Nur schwer versteht der erstangeklagte 83-Jährige, was Richter Martin Heissenberger sagt, immer wieder muss er seine Worte wiederholen. Noch nie haben der betagte Steirer und sein Sohn (55) mit dem Gericht zu tun gehabt. Ihr Verteidiger spricht von einer Kampagne, in der auf Tierleid hingewiesen wird. Er habe dafür auch Verständnis, doch seien viele angeprangerte Dinge nicht strafrechtlich relevant, wenn nur verwaltungsrechtlich. Seit dem Vorfall sei ein enormer Schaden für die Familie entstanden. „Der Betrieb wurde aus der AMA herausgenommen und gesperrt, das Lebenswerk ist weg. Zum Vorfall selbst kann ich nur sagen, dass das Video natürlich fürchterlich anzusehen ist. Aber das war ein Unfall.“

„Die AMA ist mitschuld“
Was ihm fehle, sei das fehlende Gespür, wie eine Mast in Österreich wirklich abläuft. In diesem System sei der Mäster nur ein kleines Rad im System, bei dem der Konsument nichts zahlen will. „Und da ist die AMA mitschuld. Nach Vorfällen distanziert sie sich von Betrieben, die alle Vorgaben eingehalten haben.“ Bei der Anklage handle es sich eigentlich um eine Anklage gegen das System. Einem System, in dem der Mäster nichts zu entscheiden habe. Es sei unmöglich, 30.000 Tiere als Einzelperson zu kontrollieren. Dass sein Mandant ein Huhn mit dem Traktor überfahren hat, sei ein Unfall gewesen. 

Dieser zeigt Reue: „Das macht man nicht zum Fleiß, es tut mir leid. Ich würde ein Tier niemals mutwillig töten. Ich bin rückwärts hineingefahren. Es ist immer dunkel bei uns. Nur der Lader wirft ein kleines Licht. Dort, wo ich gefahren bin, sitzen normalerweise keine Hühner. Ist es finster, bewegen sie sich auch nicht. Da kann ich normalerweise immer fahren. Sowas ist davor noch nie passiert.“ Die überfahrenen Tiere seien aber im Lichtstrahl zu sehen gewesen, weist der Richter den Angeklagten hin. „Das bewegt sich erst, als der Reifen drüberrollt.“ „Ich habe es nicht gesehen“, bleibt der Angeklagte dabei.

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Dort, wo ich gefahren bin, sitzen normalerweise keine Hühner. Ist es finster, bewegen sie sich auch nicht. Da kann ich normalerweise immer fahren.

Der angeklagte Landwirt

Sein betagter Vater soll zwei der überlebenden, aber schwer verletzten Hühner nicht notgetötet haben. Richter Martin Heissenberger ist allerdings unsicher ob seiner Verhandlungsfähigkeit und möchte ein Gutachten dazu einholen.

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Das Überfahren hätte nie passieren dürfen. Ist das Tier sofort tot, hat es wenigstens keine Schmerzen erlitten. Die überlebenden Tiere haben sicher mindestens drei Minuten unnötige Qualen und dementsprechende Schmerzen erlitten. Beim Fahren muss man einfach aufpassen.

Der Gutachter

Aus Sicht des Gutachters, einem Amtstierarzt, sei das Überfahren und das Nicht-Töten der zwei überlebenden Tiere als rohe Misshandlung anzusehen. Insgesamt erkennt er fünf zusammengeführte Hühner, zwei von ihnen flattern danach noch. „Das Überfahren hätte nie passieren dürfen. Ist das Tier sofort tot, hat es wenigstens keine Schmerzen erlitten. Die überlebenden Tiere haben sicher mindestens drei Minuten unnötige Qualen und dementsprechende Schmerzen erlitten. Beim Fahren muss man einfach aufpassen.“

Ein Urteil fällt am heutigen Verhandlungstag aufgrund des fehlenden Gutachtens zur Verhandlungsfähigkeit des 83-Jährigen nicht. Es wird vertagt. 

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