Fehlende Aktenteile und bürokratische Barrieren: Renommierte Wiener Strafverteidiger fordern einen besseren Einblick in den elektronischen Akt. Die Justiz würde die Arbeit der Rechtsanwälte „unnötig verkomplizieren“.
Die digitale Aktenführung erspart Wege, Zeit und tonnenweise Papier. Doch auch ein System, das Vereinfachung verspricht, kann zu Verkomplizierungen führen –Wiens Strafverteidiger können ein Lied davon singen. Im Wiener Café Edison neben dem Wiener Landesgericht beklagen mehrere Top-Juristen die Hürden, mit denen sie neuerdings zu kämpfen haben.
Vorstrafenregister als „sensibel“ klassifiziert
So sei durch eine Regelung der Staatsanwaltschaft Wien mit 1. Februar im Servicecenter im Landl alles geändert worden: „Mit der Vollmacht konnten wir dort jahrelang kompakte Infos zum Verfahrensstand einholen. Jetzt geht dies nur noch im Wege der Akteneinsicht, die wir dauernd neu beantragen müssen“, sagt Peter Philipp, Doyen unter Wiens Strafverteidigern.
Solange der Anwalt bevollmächtigt ist, steht ihm Akteneinsicht zu. Es sollte dafür keine ständige Antragsstellung erforderlich sein.

Rechtsanwalt Peter Philipp
Bild: Gerhard Bartel
Es ist unbefriedigend, dass ein Anwalt nur für eine bedingte Dauer, meist sind es einige Wochen, Einsicht in den digitalen Akt bekommt.

Rechtsanwalt Philipp Wolm
Bild: Gerhard Bartel
Für zusätzlichen Ärger sorgt, dass die Polizei Teile im elektronischen Akt als „sensibel“ einstuft, die dann für die Verteidiger nicht einsehbar sind: „Relevante Informationen sind für uns seit einigen Monaten nicht mehr abrufbar. Etwa der Strafregisterauszug der Klienten“, kritisiert Alexander Philipp, ebenfalls Strafverteidiger.
Der Zugang zum Recht wird durch neu aufgebaute, nicht nachvollziehbare Hürden für uns Strafverteidiger immer schlechter.

Rechtsanwalt Manfred Ainedter
Bild: Gerhard Bartel
Der elektronische Akt ist zwar praktisch, aber hoffentlich ist die Sicherung gegen unbefugte Zugriffe 100-prozentig sicher.

Rechtsanwalt Rudolf Mayer
Bild: Gerhard Bartel
Und bekommt Unterstützung von den Top-Anwälten Rudolf Mayer, Philipp Wolm (www.kw-anwaelte.com)und Manfred Ainedter. „Zu wissen, welche Vorstrafen ein Mandant hat, ist Kernpunkt unserer Arbeit“, weist Ainedter darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof schon im August 2022 feststellte, dass derartige Einschränkungen der Akteneinsicht nicht dem Gesetz entsprechen. „Dinge, die perfekt funktioniert haben, werden von der Justiz unnötig verkompliziert“, sind sich die Anwälte einig.
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