Vier Jahre Haft

Millionenbetrug mit gefälschtem Testament

Gericht
29.02.2024 15:25

Es geht um 1,4 Millionen Euro, die sich ein 53-Jähriger unter den Nagel reißen wollte. Der Akademiker legte bereits ein Jahr vor dem Tod eines Bekannten ein gefälschtes Testament vor - seine Mutter war dort als Alleinerbin genannt. Vor Gericht in Wien gibt er zu: „Es wird eine Anzeige kommen. Das hab ich gewusst.“ Und nun auch eine Gefängnisstrafe.

Die Aussicht auf viel und leichtes Geld lockt im Landesgericht Wien so manchen Angeklagten. Auch einen 53-jährigen Magister. Im Herbst 2022 fälschte er dreist das Testament eines Bekannten seiner Familie, setzte seine Mutter als Universalerbin ein. Von der Anwaltskanzlei seines Vertrauens ließ der Kärntner den falschen letzten Willen im Register eintragen und hinterlegen.

Erben fast um über eine Million gebracht 
Sodass er schließlich im Verlassenschaftsverfahren am Bezirksgericht Döbling - der Bekannte verstarb letzten April - auftauchte. Und im völligen Gegensatz zu jenem Testament stand, das den Schwager des Verstorbenen als Alleinerben nannte - von immerhin 1,4 Millionen Euro. Eine graphologische Einschätzung und ein Schriftgutachten bestätigten schnell den Verdacht der Familie.

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Ich habe alle nur noch darauf konzentriert, meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Es wird eine Anzeige kommen. Das hab ich gewusst.

Vorbestrafte Angeklagte (53) vor Gericht

Der wegen Untreue Vorbestrafte erklärt vor Gericht: „Ich habe alle nur noch darauf konzentriert, meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Es wird eine Anzeige kommen. Das hab ich gewusst.“ Kurz darauf im Herbst 2023 zeigte sich der 53-jährige ehemalige Hausverwalter bei der Staatsanwaltschaft selber an.

Testamentszeugen sorgfältig ausgewählt
Und auch die drei Testamentszeuginnen, die das Dokument unterschrieben hatten, trudelten nach und nach bei der Anklagebehörde ein. Vor dem Richter erklärt der Akademiker, wie er die Frauen sorgfältig ausgewählt hatte: Zwei Rumäninnen kannte er aus seiner Zeit als Hausverwalter, er half ihnen immer wieder beim Ausfüllen von Schriftstücken für die Behörden. Deswegen wusste der 53-Jährige, dass die beiden zwar Deutsch sprechen, aber nicht lesen können. „Es ist nur noch eine Formsache, hab ich ihnen versichert“, erklärt er. 

§ 167 StGB Tätige Reue

(1) Die Strafbarkeit wegen u.a. Betrugs wird durch tätige Reue aufgehoben.

(2) Dem Täter kommt tätige Reue zustatten, wenn er, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, wenngleich auf Andringen des Verletzten, so doch ohne hiezu gezwungen zu sein,

1.

den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden gutmacht oder

2.

sich vertraglich verpflichtet, dem Verletzten binnen einer bestimmten Zeit solche Schadensgutmachung zu leisten. In letzterem Fall lebt die Strafbarkeit wieder auf, wenn der Täter seine Verpflichtung nicht einhält.

(3) Der Täter ist auch nicht zu bestrafen, wenn er den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden im Zug einer Selbstanzeige, die der Behörde sein Verschulden offenbart, durch Erlag bei dieser Behörde gutmacht.

Die dritte Unterschrift kommt von einer betagten 80-jährigen Katzenliebhaberin, wie der Angeklagte offen legt. Er versicherte der alten Dame, dass es ein Haustier gebe, um das man sich kümmern müsse, nach dem Ableben des Bekannten - „Ich habe sie sozusagen mit einer Katze geködert.“ Was die drei Frauen unterschrieben hatten und, dass es ein gefälschtes Testament war, wussten sie nicht.

Argumentation auf tätige Reue „geradezu absurd“
Sein Verteidiger plädiert auf tätige Reue - schließlich habe er sich selbst bei der Staatsanwaltschaft gestellt, sei natürlich bereit, den Schaden wiedergutzumachen. Sein Mandant würde so straffrei nach Hause gehen. Eine „geradezu absurde“ Argumentation, verurteilt Richter Philipp Schnabel den Kärntner zu vier Jahren Haft wegen versuchten schweren Betrugs - nicht rechtskräftig. „Der Angeklagte offenbarte große kriminelle Energie“, begründet Herr Rat. Es ginge nämlich nicht nur um 1,4 Millionen Euro - der Verstorbene hinterließ zudem auch noch zwei Eigentumswohnungen.

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