Der Streit in Tirol zwischen der Tiwag und der AK neigt sich dem Ende zu. Am Freitag wurde bekannt, wie die angekündigte Stromkostenentlastung vonstattengeht. AK-Boss Erwin Zingerl hat schon den nächsten „Gegner“ im Visier: Die Innsbrucker Kommunalbetriebe.
Das letzte Kapitel im großen Streit der Arbeiterkammer Tirol (AK) mit dem Landesenergieversorger Tiwag kommt bald zu einem Ende. Wie berichtet, hatte das Bezirksgericht in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Strompreiserhöhung durch die Tiwag nicht rechtens war. Sie hätte daraufhin in Berufung gehen können, verzichtete wegen des öffentlichen Druckes aber darauf. In den vergangenen Tagen wurden nach der Streitbeilegung nun die Details der angekündigten Stromkostenentlastung fixiert.
Kunden werden informiert, Rückzahlung automatisch
Laut der Tiwag „fließen ab März 44 Millionen Euro an die Haushaltskunden. Für einen durchschnittlichen Privathaushalt mit einem Verbrauch zwischen 3500 bis 4000 Kilowattstunden ergibt sich je nach Produkt eine Gutschrift von bis zu 285 Euro“. Betroffene Kunden werden in den kommenden Wochen angeschrieben und über ihre jeweilige Gutschrift informiert, heißt es weiter. „Das Geld wird dann automatisch überwiesen. Es ist nichts weiter zu tun“, versichert Tiwag-Vertriebsvorstand Thomas Gasser.
Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Strompreis bei Energie-Unternehmen generell transparenter gestaltet werden muss.
Erwin Zangerl
Als nächstes sind die IKB im Fokus
Eine Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe sowie Landwirte sei in Vorbereitung. Abschließend versichert der Vorstand, dass „zum 1. Juli der Strompreis weiter nach unten geht. Aus heutiger Sicht können wir zum Jahreswechsel eine nächste, signifikante Preissenkung erwarten“.
Für AK-Boss Erwin Zangerl geht der Kampf jedoch noch weiter. Denn nach dem großen Streit „sind als nächstes die Kunden der Innsbrucker Kommunalbetriebe zu entschädigen. Außerdem werden wir uns dafür einsetzen, dass der Strompreis bei Energie-Unternehmen generell transparenter gestaltet werden muss“.
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