Über das Vermögen der Badgasteiner Dorfbäckerei GmbH wurde beim zuständigen Landesgericht Salzburg ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet. Das gab der Alpenländische Kreditorenverband bekannt.
Zu den Gründen für das Abgleiten in die gegenständliche Insolvenz sind die schlechte Liquidität von Schuldnern und der Umstand, dass die strukturellen Änderungen von 2022 zu spät vorgenommen worden sein sollen, angeführt. Worauf von Gläubigerseite ein Insolvenzantrag gestellt worden ist und die Schuldnerin schlussendlich vorliegenden Antrag auf ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gestellt hat. Von der insolventen Antragstellerin werden Filialen in Bad Gastein und Saalfelden sowie eine Backstube samt Gastronomie- und Handelsbelieferung betrieben.
Laut Eröffnungsunterlagen belaufen sich die Verbindlichkeiten auf ca. 436.000 Euro. Die Werthaltigkeit etwaiger vorhandener Aktiva wird im Laufe des Verfahrens wie auch die Anzahl der betroffenen Gläubiger eruiert.
Die Schuldnerin strebt eine Unternehmensfortführung sowie eine Entschuldung mittels eines Sanierungsplanes an. Gegenwärtig bietet die Antragstellerin ihren Gläubigern mit 30 Prozent die gesetzliche Mindesterfordernis für ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung an.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.