Bauer und Amtstierarzt

„Saustall“ im Ötztal führt jetzt zu zwei Anklagen

Tirol
20.02.2024 10:36

Erbärmliche Zustände in einem bäuerlichen Betrieb im Tiroler Ötztal haben nun Konsequenzen: Der Landwirt muss sich bald wegen des Verdachts der Tierquälerei vor Gericht verantworten, der Amtsarzt soll seinen Beitrag dazu geleistet und Amtsmissbrauch begangen haben.

Die Abnahme des Viehbestandes (Rinder, Yaks, Schweine, Schafe, Ziegen) beendete am 13. Jänner 2023 jahrelange Missstände. Ob es Tierquälerei im Sinne des Gesetzes war, muss bald ein Schöffengericht beurteilen. Der Beschlagnahmung waren öfters Hinweise vorangegangen, etwa durch den Blogger Markus Wilhelm.

Nicht ausgemistet, die Ziegen zurückgelassen
„Dem Landwirt wird vorgeworfen, den Tieren zeitweise unnötige Qualen zugefügt zu haben, indem er die Stallungen seiner Tiere nicht ausgemistet hat und nicht ausreichend mit Einstreu versorgte, seine Tiere vernachlässigte und seine Ziegen auch nach Wintereinbruch ohne trockene, isolierte Liegefläche auf der Alm zurückließ und nicht in einen geeigneten Stall brachte“, weist die Staatsanwaltschaft Innsbruck auf ein veterinärmedizinisches Gutachten hin.

Zitat Icon

Die Anklage stützt sich insbesondere auf ein veterinärmedizinisches Gutachten.

Staatsanwaltschaft Innsbruck

Der Amtstierarzt forderte den Tierbesitzer wiederholt auf, die Verhältnisse zu verbessern, was aber nicht nachhaltig geschah. Der Landwirt wurde nun wegen Tierquälerei angeklagt. Dem Amtstierarzt wird Amtsmissbrauch und ein Beitrag zur Tierquälerei zur Last gelegt - in Hinblick auf die zurückgelassenen Ziegen.

Zivildiener half: Zu Recht auf Besserung gehofft?
Die Staatsanwaltschaft ergänzt: Zur Verbesserung habe man dem Bauern einen Zivildiener zur Seite gestellt. Das Gericht müsse entscheiden, ob der Amtstierarzt daher zu Recht von einer sofortigen Konfiszierung der Tiere absah.

Auf dem Anwesen hoch über Sölden verendeten zudem mehrere Yaks. Die Ursache dafür - eine etwaige Vernachlässigung - konnte nicht festgestellt werden. Ein Verhandlungstermin steht noch aus, es gilt die Unschuldsvermutung.

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