Mitfahrt verwehrt

19-Jährige versetzte Busfahrer einen Kinnhaken

Vorarlberg
15.02.2024 06:10

Eine 19-jährige „Göre“ musste sich gestern am Landesgericht Feldkirch erneut wegen Körperverletzung verantworten.

Dass es die Angeklagte für ihr Alter faustdick hinter den Ohren hat, zeigt ihr Strafakt: Diebstahl, Nötigung, Körperverletzung, etc. - die Vorstrafenliste der gebürtigen Italienerin ist lang. Dennoch kam die heute 19-Jährige immer wieder mit Geldstrafen davon. Diesmal kannte der Richter allerdings keine Gnade: Weil sie einem Busfahrer einen Kinnhaken verpasst hatte, wurde die renitente junge Dame zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Zudem muss sie dem Busfahrer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

In Maske erbrochen
Zum Fall: Mitte Oktober letzten Jahres will die Angeklagte mit dem Landbus von Dornbirn nach Egg fahren. Es ist der letzte an diesem Abend. Doch der Fahrer verweigert ihr den Zutritt. Und das aus gutem Grund, denn der Busfahrer hatte bereits einmal sehr schlechte Erfahrungen mit der Angeklagten gemacht: „Sie hatte damals in einer Corona-Maske ihr Erbrochenes auf dem Sitz liegen lassen. Als ich ihr sagte, sie solle ihren Dreck mitnehmen, schrie sie rum. Gleichzeitig schlugen zwei ihrer Kumpels auf mich ein und brachen mir das Jochbein", erinnert sich das Opfer.

Entschuldigt habe sie sich bei ihm nie. Weshalb er ihr an besagtem Oktoberabend auch die Mitfahrt verwehrt. Die 19-Jährige „dankt“ es ihm mit einem rechten Haken aufs Kinn. Worauf das Opfer die Polizei verständigt.

Schuldspruch im Sinne der Anklage
Im Prozess leugnet die Angeklagte zuerst die Tat. Spricht später dann von einem Versehen und räumt am Ende doch so etwas wie Absicht ein. Schuldspruch im Sinne der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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