Prozess um Ibiza-Video

Scheuba wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

Gericht
13.02.2024 16:50

Seine Texte im „Standard“ haben Folgen: Kabarettist Florian Scheuba ist am Dienstag - nicht rechtskräftig - wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Hintergrund der Klage sind Wortmeldungen gegen den Chef des Bundeskriminalamts im Zuge des Ibiza-Skandals.

Die umstrittenen Zitate fielen im September 2021 im „Standard“, für den Scheuba als Kolumnist tätig ist. Scheuba warf BKA-Chef Andreas Holzer, der damals die sogenannte Soko Tape leitete, Untätigkeit vor.

Schon dritte Verhandlung
Holzer zog vor Gericht. Scheuba wurde im Juni 2022 eigentlich freigesprochen, Holzer allerdings hat dagegen berufen - die Causa wurde dann vom Oberlandesgericht wieder ans Erstgericht, das Landesgericht für Strafsachen, zurück überwiesen.

Dort fiel das Urteil nun anders aus: Scheuba soll 7000 Euro zahlen, der Schuldspruch lautet auf üble Nachrede. Die Hälfte der Strafe müsste Scheuba unbedingt zahlen. Auch dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

„Fotos von prall gefüllter Bargeldtasche“
Scheuba hatte im September 2021 behauptet, Holzer sei schon im März 2015 von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über Heinz-Christian Strache „vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum“.

„Folgenschwere Arbeitsverweigerung“
Holzer habe dazu nur einen „unvollständigen Aktenvermerk“ angelegt, was Scheuba als „rätselhafte Untätigkeit“ und „folgenschwere Arbeitsverweigerung“ bezeichnete.

Richterin sah keine „Satire“
Scheubas Verteidigung lautete stets „politische Satire“. Im jüngsten Urteil sieht er eine „massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“.

Wesentlich zum Schuldspruch trug wohl bei, dass das Oberlandesgericht die inkriminierten Behauptungen als Tatsachenbehauptungen wertete und den Text eben nicht als Satire sah.

Vorsitzende Nicole Baczak hatte übrigens auch einen Befangenheitsantrag abgewiesen. Scheuba hatte in einem Podcast ihre Rolle in einer ÖVP-nahen ÖH-Fraktion erwähnt. Seine Verteidigerin Maria Windhager meint, die Richterin habe sich dadurch „persönlich angegriffen“ gefühlt.

Zitat Icon

Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg.

Scheuba-Anwältin Maria Windhager

„Ich bin nicht befangen, sonst würde ich es sagen und mir den Prozess sparen“, konterte die Vorsitzende am Dienstag. Hingegen vermutete sie, dass Scheuba ihre Vergangenheit ins Treffen führte, „weil Sie anscheinend selber das Bild erzeugen wollen, dass ich befangen bin“.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele