Nach dem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen Signa-Gründer René Benko persönlich hat am Dienstagvormittag am Landesgericht Innsbruck die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung begonnen. Nach rund einer Stunde war wieder alles vorbei. Inhaltliche Stellungnahmen gab es danach keine. Benko erschien nicht, eine Entscheidung fällt erst Anfang März.
Er musste bei der nicht-öffentlichen Verhandlung auch nicht anwesend sein, sein Fernbleiben war erwartet worden. Stattdessen wurden Vertreter des Tiroler Investors sowie jene der Finanzprokuratur vorstellig.
Die Entscheidung wurde am frühen Dienstagnachmittag schließlich vertagt. Von der Medienstelle des Landesgerichtes hieß es, „dass derzeit eine Entscheidung über den gegen den Unternehmer René Benko eingebrachten Insolvenzeröffnungsantrag noch nicht möglich ist, da seitens der Parteien noch weitere Urkunden vorzulegen sind. Dazu wurde den Parteien vom Insolvenzrichter eine Frist bis 5. März eingeräumt.
Parteienvertreter gaben vor Beginn der Verhandlung gegenüber den erschienenen Journalisten kein Statement ab.
In der Tagsatzung wurde die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen.
Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
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